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Corona Virus

Überbrückungshilfe
für Studierende in pandemiebedingten Notlagen

Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen läuft am 30. September 2021 planmäßig. Siehe dazu auch die Pressemittelung vom 25.08.2021

Eine Antragstellung nach dem 30.9.2021 ist nicht mehr möglich. Studierende, die bis zum 30.9.2021  einen Antrag gestellt haben, können ihn weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Die Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten alle bis zum 30.9.2021 eingegangenen Anträge

Solltest du dich weiterhin in einer finanziellen Notlage befinden, wende dich ich bitte an unser Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.

 

Richtlinien Überbrückungshilfe