Die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen läuft am 30. September 2021 planmäßig. Siehe dazu auch die Pressemittelung vom 25.08.2021.
Eine Antragstellung nach dem 30.9.2021 ist nicht mehr möglich. Studierende, die bis zum 30.9.2021 einen Antrag gestellt haben, können ihn weiterhin bis mindestens Ende Oktober 2021 einsehen. Die Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten alle bis zum 30.9.2021 eingegangenen Anträge
Solltest du dich weiterhin in einer finanziellen Notlage befinden, wende dich ich bitte an unser Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.