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11. Juli 2024

Finanzierungsnachweis: Neue erforderliche Summen

11. Juli 2024

Mit der zum Wintersemester 2024/25 umgesetzten Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes von 934 € pro Monat auf dann 992 € pro Monat steigt automatisch auch der Betrag für den Finanzierungsnachweis, der von internationalen Studierenden für den Erhalt eines Aufenthaltstitels (§ 16b AufenthG) erbracht werden muss (Summe für ein Jahr dann 11.904 €).

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, was voraussichtlich vor September 2024 geschehen wird, können Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die Sicherung des Lebensunterhalts aus dem neuen BAföG-Satz berechnen. Da in den meisten Fällen für die Visumserteilung keine Beteiligung der Ausländerbehörde mehr erforderlich ist, prüfen die deutschen Auslandsvertretungen eigenständig. Auch soweit es um die Abgabe von Verpflichtungserklärungen geht, sollten die neuen Beträge jetzt schon zu Grunde gelegt werden und auch die Sperrkonten sollten sicherheitshalber auf den Betrag von 11.904 Euro p. a. abgeschlossen werden. Beratung zu diesem Thema erhältst du im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.