Die Förderrichtlinien „Wohnen für Studierende und Auszubildende“ bieten Studierenden und Auszubildenden die Möglichkeit, Wohnungen mit einer geringen maximalen Mietbelastung (Brutto-Warm-Zahllast) zu mieten. Vorteil dieses Förderprogramms ist ebenfalls die Übernahme einer Ausfallbürgschaft als Mietsicherheit (Kaution). Die Mietsicherheit ist daher nicht von dem Studierenden oder Auszubildenden aufzubringen. Jährlich stehen 1 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung.