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Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Rundfunkbeitrag
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Rundfunkbeitragspflicht – Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung
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05. Oktober 2022

Beitragsservice informiert über Befreiungsmöglichkeiten für Studierende

Rundfunkbeitragspflicht – Möglichkeiten zur Beitragsbefreiung
05. Oktober 2022

Studierende, die zum Start des Wintersemesters 2022/2023 in die erste eigene Wohnung, eine WG oder eine Studentenwohnanlage ziehen, müssen u.U.auch das erste Mal den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen.

Empfänger:innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.

Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zu diesemThema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende zusammengestellt. 

News erstellt am  05.10.2022