Incomings: Du kommst aus dem Ausland und planst ein Studium in Hamburg? Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zu deinem Aufenthalt in Hamburg auf einen Blick zusammengefasst.
Outgoings: Du möchtest im Ausland studieren? Wir haben für dich alle wichtigen Informationen zur Finanzierung deines Auslandstudiums zusammengestellt.
Grundlegende Informationen zum Studium in Deutschland findest du beim Deutschen Studierendenwerk, beim Deutschen Akademischen Austauschdienst und speziell für Hamburg beim Studierendenwerk Hamburg.
Die Hamburger Hochschulen, das Studierendenwerk Hamburg, die Studierendenvertretungen, kommunale Ämter und lokale Beratungsstellen bieten Studieninteressierten und Studierenden eine Vielzahl an attraktiven Angeboten sowie ein breites Beratungsspektrum. Damit du schnell die richtige Stelle für dein Anliegen findest, sagt dir das Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI gerne, an wen du dich wenden kannst.
Anbieter von Deutsch-Sprachkursen vor dem Studium kannst du beispielsweise finden bei Sprachschulen, die auf die TestDaF-Prüfung vorbereiten. Weitere Informationen zu Sprachschulen und -kursen für Hamburg findest du hier.
Innerhalb von zwei Wochen muss die Anmeldung des Wohnsitzes in Hamburg entweder beim Hamburg Welcome Center oder beim Einwohnermeldeamt im Bezirk erfolgen.
Internationale Studierende aus der Europäischen Union und Ländern, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen, können bei Vorliegen der Voraussetzungen im Heimatland versichert bleiben und die dort ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in Deutschland verwenden. Falls im Herkunftsland keine Versicherung besteht, klären die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland deine Situation und Möglichkeiten einer Versicherung in Deutschland, mehr dazu beim Deutschen Studierendenwerk und bei der Europäischen Kommission.
Internationale Studierende bis zum 30. Geburtstag, die keine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) haben, können sich bei Studienbeginn entweder gesetzlich in der studentischen Pflichtversicherung oder privat versichern. Diese Entscheidung will gut überlegt sein, denn nach der Befreiung von der Versicherungspflicht in Verbindung mit der Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung während der gesamten Dauer des Studiums in der Regel nicht mehr möglich. Beratung erhältst du dazu im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.
Unser Infoblatt "Krankenversicherung" bietet dir einen ersten Überblick. Für ausländische Teilnehmer:innen von studienvorbereitenden Sprachkursen, Studienkollegs und Studierende, die bei Studienbeginn in Deutschland bereits das 30. Lebensjahr vollendet haben, besteht in der Regel nicht mehr die Möglichkeit, sich in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Dann kann nur eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden, wobei es verschiedene Anbieter mit jeweils unterschiedlichen Tarifen gibt. Wir empfehlen die Beiträge und Leistungen zu vergleichen. Zudem sind verschiedene Anforderungen an den Krankenversicherungsschutz unbedingt zu beachten, etwa seitens des Hochschulgesetzes und der Ausländerbehörde. Beratung dazu erhältst du im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.
Internationale Studierende, die beim Jobben während des Studiums Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können sich diese Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen später erstatten lassen (z. B. wenn sie Deutschland verlassen haben). Möglich kann die Erstattung sein, wenn eine Wartefrist von zwei Jahren verstrichen ist und insgesamt weniger als 60 Monate lang Beiträge gezahlt wurden. Bei längerer Beitragszahlung ist eine Erstattung nicht ausgeschlossen, aber an weitere Voraussetzungen geknüpft. Weitere Informationen hierzu findest du hier. Zudem empfiehlt sich eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Internationale Studierende, die nicht Staatsbürger:in der Europäischen Union sind, müssen bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis als elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen. Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt und enthält ein elektronisches Speichermedium (Chip), auf dem persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse), biometrische Merkmale (Lichtbild und Fingerabdrücke) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert sind. Eine neuer Aufenthaltstitel muss stets rechtzeitig, d. h. vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltsdokuments (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) beantragt werden. Häufig kommt es hierbei zu langen Wartezeiten auf Termine bei den zuständigen Ausländerbehörden sowie bei der Antragsbearbeitung – plane dies am besten immer mit ein.
Achtung: Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht identisch mit dem Visum – dieses dient lediglich der Einreise nach Deutschland und hat in der Regel nur eine kürzere Gültigkeit.
Mehr Informationen findest du unter Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sowie hier.
Einen Überblick über die geltenden rechtlichen Regelungen zum Aufenthalt, zum Jobben, zu Praktika für Studieninteressierte, Studierende und Absolvent:innen aus EU- und Nicht-EU-Staaten gibt die Informationsbroschüre der Behörde für Inneres und Sport. Beratung dazu erhältst du auch im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.
Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG beziehen, siehe Infoblatt. Lass dich bitte von den Mitarbeiter:innen des BAföG-Amtes beraten. Freizügigkeitsberechtigte Studierende aus der europäischen Union können beispielsweise Wohngeld als Mietzuschuss beantragen, wenn weitere allgemeine Voraussetzungen zum Bezug des Wohngeldes erfüllt sind. Internationale Studierende aus Nicht-EU-Staaten und mit einem Aufenthalt zum Studium nach § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld und andere Sozialleistungen. Beratung dazu erhältst du im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.
Das Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI bietet Studierenden der Hamburger Hochschulen Beratung und Orientierungshilfen in schwierigen Lebenssituationen (z. B. Krisen- und Konfliktsituationen im Studium, bei der Finanzierung des Lebensunterhalts, bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, chronischen Erkrankungen, Behinderungen, bei Konflikten mit der Familie, mit Partner:in etc.) und informiert über spezifische Angebote der Hochschulen, städtischen Einrichtungen und Beratungsstellen in Hamburg.
Frage nicht beantwortet?
Wir helfen gerne! Antworten findest du auch in unserer Suche, unter Kontakte.
Wer mit Bussen und Bahnen in und um Hamburg unterwegs sein möchte, kann hier wichtige Infos zu Verkehrsangeboten, Ticketkauf u.v.m. finden.
HVV Infoguide mehrsprachig | Download (PDF)
Wie erklärt man chinesischen Studierenden die deutsche Mülltrennung, was bedeutet Waschmaschine oder Herdplatte auf polnisch?
Für diese Fragen hat das Deutsche Studierendenwerk (DSW) ein illustriertes Wohnheimwörterbuch erstellt. Es zeigt ausländischen Studierende das Leben in Wohnanlagen in Wort und Bild: Von A wie Abwaschen über Hausmeister, Internet und Party werden in verschiedenen Sprachen Alltagssituationen übersetzt.
Ist es dir wichtig, im Studium Leute aus aller Welt kennenzulernen?
Beziehst du aktuell BAföG?
Manche Studierenden werden lieber persönlich als telefonisch beraten. Was meinst du?
Hast du Interesse an Desserts to go?
Currywurst aus der Region. Wärst du bereit mehr zu bezahlen?
Manche Studierenden werden lieber telefonisch als per E-Mail beraten. Ist das bei Dir auch so?
"Mehr als fünf Personen sollten nicht in einer WG zusammen wohnen." Wie siehst du das?
Einen Veggie-Day pro Monat in deiner Mensa?
Würdest du Iced-Coffee im Glas bevorzugen?