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Wichtige Info für alle, die sich im 4. FS befinden und BAföG beziehen...

BAföG
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16. April 2024

Wichtige Info für alle, die sich im 4. FS befinden und BAföG beziehen...

16. April 2024

Wie du weißt, ist zum 5. Fachsemester der Leistungsnachweis (§ 48 BAföG) einzureichen, damit du weiter BAföG beziehen kannst. Für alle, die sich derzeit im 4. Fachsemester befinden gibt es die Möglichkeit, den Leistungsnachweis bereits jetzt einzureichen. Dieser muss die üblichen Leistungen über 3 Fachsemester enthalten und spätestens bis zum vierten Monat deines 4. Fachsemesters eingereicht werden. Dies hat den Vorteil, dass die Bearbeitung des Weiterförderungsantrages beschleunigt und somit eine Unterbrechung der Zahlung ggf. vermieden werden kann. Außerdem entfällt dadurch die Vorlage des Leistungsnachweises nach dem 4. Fachsemester. 
Bitte lies zu diesem Thema unbedingt unser Infoblatt und melde dich bei Fragen beim Beratungszentrum Studienfinanzierung-BeSt oder bei deinem:r Ansprechpartner:in im BAföG-Amt.

Nicht vergessen: Bitte stelle den BAföG-Weiterförderungsantrag bald, wenn du zum Wintersemester weiter BAföG beziehen willst.
 

News erstellt am  16.04.2024