Das Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI des Studierendenwerk Hamburg unterstützt Studierende und Studieninteressierte mit chronischer Erkrankung oder Behinderung bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen und Ausgleichsregelungen. Häufig beraten wir zu Möglichkeiten der Gestaltung des Studiums (z. B. Reduktion des Pensums, Unterbrechung des Studiums, Wiedereinstieg) in Verbindung mit der finanziellen Absicherung durch Sozialleistungen, zu Vergünstigungen sowie zu Finanzierung personeller und technischer Unterstützung in Studium und Alltag.
Die Einzelberatung findet im geschützten und vertraulichen Rahmen statt. Eine anonyme Beratung ist möglich. Die BeraterInnen unterliegen der Schweigepflicht. Die Beratung ist kostenlos. Auf Wunsch und nach Voranmeldung können bei Gesprächen DolmetscherInnen, SchriftmittlerInnen oder andere Kommunikationshilfen eingesetzt werden.
Informationen zu Finanzierungsquellen für Studierende mit chronischen Erkrankungen/Behinderungen findest du hier.
Das BAföG sieht einige Regelungen für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit vor, die behinderungsspezifische Nachteile ausgleichen sollen:
Mehr dazu findest du im Handbuch Studium und Behinderung von der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim Deutschen Studentenwerk, Kapitel VII: Finanzierung des Lebensunterhalts, BAföG: Leistungen und Nachteilsausgleiche.
Wir informieren:
Im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI liegen auch Exemplare zum Mitnehmen aus. Außerdem weisen wir dich auf die Infoblätter des Studierendenwerks Hamburg auf unserer BAföG-Seite hin, insbesondere zum „Leistungsnachweis“, zur „Überschreitung der Förderungshöchstdauer“, zum „Fachrichtungswechsel“ und zur „Förderung nach Überschreiten der Altersgrenze“.
Im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX können Studierenden mit Behinderungen für behinderungsbedingte studienbezogene Mehrbedarfe Leistungen zum Besuch einer Hochschule gewährt werden (z. B. Gebärdensprachdolmetscher/innen, Studienassistenzen, Fahrtkosten), die in der allgemeinen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht enthalten sind.
Bedingungen und weitere Informationen:
Voraussetzung ist, dass es keinen anderen vorrangigen Kostenträger gibt. Zuständig für die Antragstellung und Bewilligung in der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Fachamt Eingliederungshilfe. Nähere Informationen enthalten die BAGüS-Hochschulempfehlungen und die Fachanweisung „Studienhilfen für behinderte Menschen an Hochschulen“ der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Das Beratungszentrum Sehen|Hören|Bewegen|Sprechen berät u. a. zu Studienhilfen und nimmt gutachterliche Aufgaben für den Sozialträger (vorwiegend für Leistungen der Eingliederungshilfe) wahr.
In sieben Wohnanlagen des Studierendenwerks sind insgesamt 55 Plätze für behinderte Studierende eingerichtet. Sollten die angebotenen Plätze nicht ausreichen, ist das Studierendenwerk im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gerne bereit, erforderliche Um- und Ausbaumaßnahmen vorzunehmen. Auskünfte zu allen Häusern erhältst du unter:
Telefon
040 / 41902-268
Mehr Informationen dazu finden Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten aus Staaten der EU, des EWR und der Schweiz sowie Studierende aus Drittstaaten auf der Seite "Studierende aus dem Ausland".