Befindest du dich im Erststudium in einer finanziellen Notlage und stehen dir dabei alternative Finanzierungsoptionen nicht zur Verfügung, können z. B. Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks für dich in Frage kommen.
Du überlegst, ein BAföG-Überbrückungsdarlehen zu beantragen, dann findest du hier weitere Infos.
Hast du ein Hamburger Corona Notfalldarlehen erhalten, findest du hier Informationen zur Rückzahlung.
Möchtest du dich nach anderen Darlehensmöglichkeiten umsehen, haben wir hier zwei Tipps für dich.
Das Studierendenwerk Hamburg unterstützt Studierende in finanziellen Notlagen mit verschiedenen zinslosen Darlehen. Je nach Bedarf und Situation stehen dir im Erststudium (ein Master-Studium nach abgeschlossenem Bachelor gilt ebenfalls als Erststudium) zwei unterschiedliche Darlehensarten zur Verfügung. Das Einzeldarlehen wird zweckgebunden für notwendige Studienaufwendungen gewährt und das Studienabschluss-Darlehen unterstützt bei der Sicherung des Lebensunterhalts in der Studienabschlussphase. Für die Bewilligung ist in der Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit sowie ggf. auch eine Bürgschaft erforderlich. Eine Förderung ist nicht möglich für Promotionen sowie Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudiengänge.
Die Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Für eine individuelle Beratung und weitere Informationen wende dich an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeStwir unterstützen dich gerne bei Fragen zu unseren Darlehen.
Voraussetzungen
Es besteht i.d.R. eine sogenannte Nachrangigkeit, d.h. erst, wenn du keine anderen geeigneten Finanzierungsoptionen in Anspruch nehmen kannst, kann ein Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks beantragt werden. Der Antrag setzt ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Für das Studienabschluss-Darlehen und ggf. auch für das Einzeldarlehen benötigst du eine Person, die eine Bürgschaft für dich übernimmt.
Die Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsberechtigt für ein Einzel- oder Studienabschluss-Darlehen sind Studierende, die an einer der folgenden Hochschulen immatrikuliert sind (gem. § 2 Abs. 1 u. 2 StWG):
Das Einzeldarlehen kann bis zu 1.000 Euro betragen und ist für Studierende gedacht, die keine andere geeignete Studienfinanzierung in Anspruch nehmen können und sich in einer akuten, nicht vorhersehbaren Notlage befinden – beispielsweise bei studienbezogenen Mehrausgaben, Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses oder Verzögerung von Unterhaltsleistungen. Es kann nur einmal vergeben werden. Das Darlehen darf nicht zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden.
Dieses Darlehen richtet sich an Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden, ihr Studium spätestens innerhalb der nächsten 18 Monate abschließen werden (Bestätigung des Prüfungsamts erforderlich) und keine andere geeignete Studienfinanzierung in Anspruch nehmen können. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten von bis zu 800 Euro. Das Darlehen darf nicht zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden.
Nein, es gilt i.d.R. eine sogenannte Nachrangigkeit, d. h. erst, wenn du keine anderen geeigneten Finanzierungsoptionen in Anspruch nehmen kannst, kann ein Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks beantragt werden. Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch auf diese Darlehen.
Wenn du dich in einer akuten, nicht vorhersehbaren Notlage befindest und dir keine anderen geeigneten Studienfinanzierungsoptionen (mehr) zur Verfügung stehen – beispielsweise bei studienbezogenen Mehrausgaben, Unterbrechung eines Arbeitsverhältnisses oder Verzögerung von Unterhaltsleistungen. Um das Einzeldarlehen erhalten zu können, musst du dich im Erststudium befinden und an einer der o.g. Hochschulen (siehe oben unter Darlehenskasse à Voraussetzungen) eingeschrieben sein.
Ob du die Voraussetzungen erfüllst, klären wir gerne mit dir in einem Beratungsgespräch bei uns im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.
Wenn du dein Studium spätestens in den nächsten 18 Monaten abschließen wirst und dich in einer finanziellen Notlage befindest und dir keine anderen geeigneten Studienfinanzierungsoptionen (mehr) zur Verfügung stehen, lass dich gerne bei uns im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeStzum Studienabschluss-Darlehen beraten.
Um das Studienabschluss-Darlehen erhalten zu können, musst du dich im Erststudium befinden und an einer der o.g. Hochschulen (siehe oben unter Darlehenskasse -> Voraussetzungen) eingeschrieben sein.
Vereinbare bitte einen Beratungstermin im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt, damit geprüft werden kann, ob eine Darlehensbeantragung für dich möglich ist.
Bei allen Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerkes Hamburg fallen keine Zinsen an. Du zahlst lediglich eine einmalige ein-prozentige Bearbeitungsgebühr auf deine Darlehenssumme. Weitere reguläre Kosten gibt es nicht.
Bei Unterschrift des Darlehensvertrages wird bereits eine Tilgungsvereinbarung getroffen. Möchtest du zusätzlich Sondertilgungen leisten oder das gesamte Darlehen vorzeitig zurückzahlen, ist dies möglich. Wenn du während der Rückzahlung den Tilgungsplan verändern möchtest, nimm Kontakt mit dem Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeStauf.
Wichtig ist, dass du bei Rückzahlungsschwierigkeiten unverzüglich Kontakt mit dem Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeStaufnimmst. Du kannst einen Stundungsantrag stellen und wir können vorübergehend deine Rückzahlungsrate reduzieren, bis sich deine finanzielle Lage wieder verbessert hat.
Für Studierende, die durch eine längere Bearbeitungszeit des BAföG-Antrags in eine finanzielle Notsituation geraten, besteht die Möglichkeit ein Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
Konditionen:
Wenn du eine Überbrückungsdarlehen beantragen möchtest, schreibe uns bitte eine Email an best@stwhh.de.
Die Rückzahlungsraten sind jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats an das Studierendenwerk Hamburg zu überweisen:
Studierendenwerk Hamburg
Konto-Nummer 1238125007 bei der Hamburger Sparkasse
IBAN: DE97 2005 0550 1238 1250 07
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: (Bitte gib für jede Zahlung deine Matrikelnummer und das Personenkonto an, dass du mit der Genehmigung per Email erhalten hast, „91XXXX“).
Du hast die Möglichkeit auf Antrag eine Stundungsvereinbarung zu schließen. Voraussetzung dafür ist gem. § 62 Landeshaushaltsordnung, dass nachweislich
Alle Informationen zum Corona Notfalldarlehen findest du in folgenden Dokumenten:
Solltest du Fragen zur Rückzahlung oder Stundung des Corona Notfalldarlehens haben, wende dich bitte (gern unter Angabe deiner Telefonnummer) per E-Mail an uns.
Der Hildegardis-Verein e.V. ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Mit zinslosen Darlehen fördert der Verein christliche Frauen aller Fachrichtungen und Berufsziele - schwerpunktmäßig in fortgeschrittenen Ausbildungs- und Studienphasen. Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website des Hildegardis-Vereins.
Die A. Wilhelm Klein Stiftung vergibt bundesweit zinslose Darlehen von bis zu 500 € pro Monat. Bewerben können sich engagierte und leistungsbereite Studierende aller Nationalitäten, die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben, ein Studium erfolgreich zu beginnen oder zu beenden.
Telefon
+49 / 40 / 41 902 - 300
Telefonische Sprechzeiten
Mo 09:30 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr
Di 09:30 – 12:00 + 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 11:00 – 13:00 Uhr
Do 09:30 – 12:00 + 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 09:30 – 13:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten (ohne Termin)
Mo 13:00 – 15:00 Uhr
Di 13:00 – 16:00 Uhr
Do 10:00 – 12:00 Uhr
Für dein Anliegen nutze gern unsere persönlichen Sprechzeiten (ohne Termin). Sollte eine Klärung innerhalb dieser Zeit für dich nicht möglich sein, so vereinbare ggf. telefonisch einen individuellen Kurztermin im BeSt.
Für eine Individuelle, ausführliche Studienfinanzierungsberatung per Telefon, Video oder persönlich kontaktiere uns bitte per Mail unter. Angabe deiner Telefonnummer.
Adresse
Grindelallee 9, 20146 Hamburg
(Nähe Bahnhof Dammtor)
Der Briefkasten in der Grindelallee ist durchgängig zugänglich.
Postanschrift
Studierendenwerk Hamburg
Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg