Befindest du dich in der fortgeschrittenen Studienphase deines Erststudiums und stehen alternative Finanzierungsoptionen dir nicht zur Verfügung, können z. B. Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks für dich in Frage kommen.
Hast du ein Hamburger Corona Notfalldarlehen erhalten, findest du hier Informationen zur Rückzahlung.
Möchtest du dich nach anderen Darlehensmöglichkeiten umsehen, haben wir hier zwei Tipps für dich.
Je nach Art des Darlehens werden diese zweckgebunden für notwendige Studienaufwendungen bzw. für die Kosten das Lebensunterhalts gewährt. Für die Bewilligung sind in der Regel ein Nachweis der Bedürftigkeit notwendig. Für die Gewährung der Darlehen ist i. d. R. eine bürgende Person erforderlich. Beim Überbrückungsdarlehen und i.d.R. auch beim Einzeldarlehen wird keine Bürgschaftserklärung gefordert.
Eine Promotion sowie ein Zweit-, Aufbau- oder Ergänzungsstudium werden nicht gefördert. Alle Darlehen werden zinslos gewährt. Es wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 % der Darlehenssumme erhoben, die bei der Auszahlung direkt einbehalten wird.
Die Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
Das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt vergibt die Darlehen aus unserer Darlehenskasse.
Es besteht i.d.R. eine sogenannte Nachrangigkeit, d. h. erst, wenn du keine anderen Finanzierungsoptionen in Anspruch nehmen kannst, kann ein Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks beantragt werden. Der Antrag setzt ein persönliches Beratungsgespräch voraus. Für das Zwischenfinanzierungs-, Examensdarlehen und ggf. auch für das Einzeldarlehen ist eine Bürgschaft übernehmende Person erforderlich.
Die Darlehen werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewährt; auf sie besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsberechtigt für ein Einzel-, Examens- und Zwischenfinanzierungsdarlehen sind Studierende, die an einer der folgenden Hochschulen immatrikuliert sind (gem. § 2 Abs. 1 u. 2 StWG):
Antragsberechtigt sind üblicherweise Studierende,
Dieses Darlehen kann wiederholt gewährt werden.
Das Einzeldarlehen kann bis zu 500 Euro betragen und wird nur einmal vergeben. Das Darlehen darf nicht zur Rückzahlung von Krediten verwendet werden. Du kannst es z. B. beantragen, wenn Kosten für Exkursionen oder andere besondere Ausgaben für Arbeitsmittel während des Studiums anfallen.
Grundsätzlich kann es nur gewährt werden, wenn:
Studierende, die keine andere Studienfinanzierung in Anspruch nehmen können und die eine Aussicht auf eine daran anschließende Abschlussfinanzierung haben (z.B. Förderung durch Hilfe zum Studienabschluss nach BAföG, Bildungskredit), können einen Antrag stellen.
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen kann in der Regel für 6 Monate gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von höchstens 300 Euro.
Einen Antrag können Studierende stellen, die keine andere Studienfinanzierung in Anspruch nehmen können, sich in der Abschlussphase befinden und ihr Studium voraussichtlich in spätestens 12 Monaten abschließen werden. Das Examensdarlehen wird in der Regel für 6 Monate gewährt, in Ausnahmefällen bis zu maximal einem Jahr. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen von bis zu 400 Euro (bei 12 Monaten) bzw. bis zu 500 Euro (bei 6 Monaten) Förderung.
Nein, es gilt i.d.R. eine sogenannte Nachrangigkeit, d. h. erst, wenn du keine anderen Finanzierungsoptionen in Anspruch nehmen kannst, kann ein Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerks beantragt werden. Du hast allerdings keinen Rechtsanspruch auf diese Darlehen.
Du musst dich in der fortgeschrittenen Phase deines Studiums befinden. Außerdem muss eine Anschlussfinanzierung gegeben sein. Das prüfen wir gern im Gespräch mit dir im BeSt. Darüber hinaus muss ein Bürge als Sicherheit gestellt werden. Weitere Fragen kannst du im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt klären.
Erste Informationen findest du auf unserer Website. Vereinbare bitte einen Beratungstermin im BeSt, damit geprüft werden kann, ob eine Darlehensbeantragung möglich ist.
Bei allen Darlehen aus der Darlehenskasse des Studierendenwerkes Hamburg fallen keine Zinsen, sondern eine einmalige ein-prozentige Bearbeitungsgebühr auf die Darlehenssumme an. Weitere reguläre Kosten gibt es nicht.
Bei Unterschrift des Darlehensvertrages wird bereits eine Tilgungsvereinbarung getroffen. Möchtest du zusätzlich Sondertilgungen leisten oder das gesamte Darlehen vorzeitig zurückzahlen, ist dies möglich. Wenn du während der Rückzahlung den Tilgungsplan verändern möchtest, nimm Kontakt mit dem BeSt auf.
Wichtig ist, dass du bei Zahlungsschwierigkeiten unverzüglich Kontakt mit dem BeSt aufnimmst. Du kannst einen Stundungsantrag stellen und wir können vorübergehend deine Rückzahlungsrate reduzieren, bis sich deine finanzielle Lage wieder verbessert hat.
Die Rückzahlungsraten sind jeweils zum 3. Werktag eines jeden Monats an das Studierendenwerk Hamburg zu überweisen:
Studierendenwerk Hamburg
Konto-Nummer 1238125007 bei der Hamburger Sparkasse
IBAN: DE97 2005 0550 1238 1250 07
BIC: HASPDEHHXXX
Verwendungszweck: (Bitte gib für jede Zahlung deine Matrikelnummer und das Personenkonto an, dass du mit der Genehmigung per Email erhalten hast, „91XXXX“).
Du hast die Möglichkeit auf Antrag eine Stundungsvereinbarung zu schließen. Voraussetzung dafür ist gem. § 62 Landeshaushaltsordnung, dass nachweislich
Alle Informationen zum Corona Notfalldarlehen findest du in folgenden Dokumenten:
Solltest du Fragen zur Rückzahlung oder Stundung des Corona Notfalldarlehens haben, wende dich bitte (gern unter Angabe deiner Telefonnummer) per E-Mail an uns.
Der Hildegardis-Verein e.V. ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Mit zinslosen Darlehen fördert der Verein christliche Frauen aller Fachrichtungen und Berufsziele - schwerpunktmäßig in fortgeschrittenen Ausbildungs- und Studienphasen. Weitere Informationen sowie Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website des Hildegardis-Vereins.
Die A. Wilhelm Klein Stiftung fördert Bewerber mit überdurchschnittlichen Leistungen beim Erlangen eines berufsbefähigenden Hochschulabschlusses. Die Stiftung vergibt bundesweit zinslose Darlehen von bis 500 € pro Monat. Gefördert werden können längstens die letzten 12 Monate vor dem Studienabschluss.
Telefon
+49 / 40 / 41 902 - 300
Telefonische Sprechzeiten
Mo 09:30 – 12:00 + 13:00 – 15:00 Uhr
Di 09:30 – 12:00 + 14:00 – 17:00 Uhr
Mi 11:00 – 13:00 Uhr
Do 09:30 – 12:00 + 14:00 – 17:00 Uhr
Fr 09:30 – 13:00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten (ohne Termin)
Mo 13:00 – 15:00 Uhr
Di 13:00 – 16:00 Uhr
Do 10:00 – 12:00 Uhr
Für dein Anliegen nutze gern unsere persönlichen Sprechzeiten (ohne Termin). Sollte eine Klärung innerhalb dieser Zeit für dich nicht möglich sein, so vereinbare ggf. telefonisch einen individuellen Kurztermin im BeSt.
Für eine Individuelle, ausführliche Studienfinanzierungsberatung per Telefon, Video oder persönlich kontaktiere uns bitte per E-Mail unter Angabe deiner Telefonnummer.
Adresse
Grindelallee 9, 20146 Hamburg
(Nähe Bahnhof Dammtor)
Der Briefkasten in der Grindelallee ist durchgängig zugänglich.
Postanschrift
Studierendenwerk Hamburg
Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
Postfach 13 01 13
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