Wenn du als Studierende:r, Praktikant:in oder Schüler:in eine Ausbildung in den USA planst, ist das Amt für Ausbildungsförderung im Studierendenwerk Hamburg dein Ansprechpartner, unabhängig davon, aus welchem Bundesland du kommst.
Solltest du deinen Auslandsaufenthalt in einem anderen Land planen, kannst du das für dich zuständige Amt für Ausbildungsförderung herausfinden.
Für die Förderung gelten zum einen die üblichen Bedingungen des BAföG und zum anderen müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden. Auch wenn du möglicherweise keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung für deine Inlandsausbildung hast, heißt das nicht, dass du auch für deine Auslandsausbildung keinen Anspruch hast. Der Ausbildungsbedarf für eine Auslandsausbildung ist höher als für eine Ausbildung im Inland. Auch unter Berücksichtigung des anrechenbaren Einkommens kann sich deshalb möglicherweise noch eine Förderung errechnen. Lass nichts unversucht. Stell einen Antrag auf Ausbildungsförderung.
Flyer BAföG USA | Download (PDF)
Flyer Auslands-BAföG des DSW | Download (PDF)
Spezielle Info-Veranstaltungen, in denen du deine Fragen zu allen Themen der Studienfinanzierung stellen kannst, findest du hier.
Die Datenschutzhinweise und Informationspflichten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gem. Art. 13, 14 DSGVO findest du hier.
Für die Finanzierung deines Auslandsaufenthaltes haben wir dir hier ein paar Infoblätter zusammengestellt:
In unseren Checklisten findest du alles, was du wissen musst:
Du kannst deinen BAföG-Antrag unter www.bafoeg-digital.de online stellen. Darüber hinaus kannst du der jeweiligen Checkliste für Studierende, Praktikant:innen bzw. Schüler:innen entnehmen, welche Formulare und Unterlagen ggf. zusätzlich erforderlich sind.
Bitte beachte, dass du dein BAföG für ein Praktikum in den USA derzeit leider nicht über BAföGDigital beantragen kannst. Nutze dafür bitte die Formblätter unter www.bafög.de.
Das Online-Verfahren bietet dir viele Vorteile:
Nutze diese Vorteile gleich und stelle deinen BAföG-Antrag online!
Die Antragsformulare für den Antrag auf Ausbildungsförderung (Erst- oder Weiterförderung) erhältst du alternativ im pdf-Format zum Ausfüllen unter bafög.de. Welche Unterlagen im Regelfall als Studierende:r, Praktikant:in bzw. Schüler:in einzureichen sind, entnimm bitte der jeweiligen Checkliste.
Weitere ggf. erforderliche Formulare sind:
Dein:e Ansprechpartner:in wird von deinem Nachnamen bestimmt. Nutze unseren Finder, um herauszufinden, wer für dich zuständig ist.
Allgemeine Informationen und die erforderlichen Antragsunterlagen erhältst du in unserem Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt und kannst sie dort auch abgeben.
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Es lohnt sich immer einen Antrag zu stellen und den Anspruch auf Auslands-BAföG berechnen zu lassen, da sich der monatliche Förderungsbetrag durch zusätzliche Leistungen wie die Reisekostenpauschale oder Studiengebühren erhöht. Somit besteht für dich die Chance, dass sich beim Auslands-BAföG ein Förderungsbetrag errechnet.
Wenn du allerdings grundsätzlich keinen Anspruch auf Inlands-BAföG hast, gilt das in der Regel auch für das Auslands-BAföG.
Ja – Auslands-BAföG für die USA kann jeweils einmal im Bachelor und einmal im Master gewährt werden.
Grundsätzlich ist es natürlich immer gut, den Antrag so rechtzeitig wie möglich zu stellen. Je eher du den Antrag stellst, desto höher ist die Chance auf eine rechtzeitige Bearbeitung. Das erhöht deine Planungssicherheit. Aber: Einen Antrag kannst du jederzeit stellen, solange die Ausbildung andauert. Gefördert werden kann allerdings erst ab dem Monat der Antragsstellung bzw. des Ausbildungsbeginns.
Ja – die Antragsformulare beziehen sich immer auf einen begrenzten Zeitraum. Für die Auslandsförderung müssen deshalb alle Formulare neu eingereicht werden, auch wenn wir grundlegende Informationen von deinem Inlandsamt erhalten. Stelle deinen Antrag ganz bequem und sicher online!
Die Höhe der Förderung ist – wie bei der Inlandsförderung – abhängig vom Einkommen deiner Eltern und deinem eigenen Einkommen und Vermögen. Die höchstmögliche Förderung für Studierende setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf „nicht bei den Eltern wohnhaft“, der Auslandskrankenversicherung, ggf. des Zuschlages zur Inlandskranken- und Pflegeversicherung und dem Auslandszuschlag. Hinzu kommt eine Reisekostenpauschale und Studiengebühren bis zu einer bestimmten Höhe.
Für Praktikanten fallen der Auslandszuschlag und die Studiengebühren weg.
Für SchülerInnen, die ein High School Jahr in den USA machen, setzt sich der höchstmögliche Förderungsbetrag aus einem schülerspezifischen Grundbedarf und einer Reisenkostenpauschale zusammen.
Erste Informationen findest du im jeweiligen Infoblatt. Genauere Details erhältst du bei deinem Auslands-BAföG-Amt.
Nein. Die Reisekosten werden immer pauschal berücksichtigt. Ein Nachweis ist nicht nötig. Ob du dann tatsächlich auch die gesamte Reisekostenpauschale erhältst, hängt vom Einkommen deiner Eltern und ggf. den weiteren wirtschaftlichen Faktoren ab.
Du bekommst durch das Auslands-BAföG nur einmal die monatliche Pauschale für eine Auslandskrankenversicherung, unabhängig davon, ob du diese im In- oder Ausland abgeschlossen hast.
Grundsätzlich sind alle BAföG Leistungen vom Einkommen der Eltern abhängig, es sei denn, du erfüllst die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG. Die Reisekosten und Studiengebühren fließen also ebenfalls in die Berechnung mit ein.
Wie beim Inlands-BAföG kommst es aber auch dein eigenes Einkommen und Vermögen und evtl. auf weitere wirtschaftliche Faktoren bei der Berechnung an.
Die Studiengebühren können erstattet werden, sobald du aus den USA die Immatrikulationsbescheinigung und den Zahlbeleg eingereicht hast.
Ja – die Darlehensteile des regulären Inlands- und Auslands-BAföGs werden an das Bundesverwaltungsamt gemeldet und dort „zusammengeführt“.
Das Auslands-BAföG für den Studienaufenthalt oder ein Praktikum wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gezahlt. Die Studiengebühren werden dir komplett geschenkt. Das Auslands-BAföG für SchülerInnen wird komplett als Zuschuss gezahlt.
Für die BAföG-Auslandsförderung sind, je nach Zielland, unterschiedliche Auslandsämter in Deutschland zuständig. Die Stadt Hamburg ist zuständig für Studierende und SchülerInnen, die für maximal 12 Monate in die USA gehen möchten.
Solltest du einen Auslandsaufenthalt in einem anderen Land planen, wende dich bitte an das zuständige BAföG-Amt.
Nein – für das Auslands-BAföG muss weder für das Inland noch für die USA ein Mietnachweis eingereicht werden. Wenn du über BAföG-Digital einen Antrag gestellt hast kann es sein, dass du aufgefordert wirst einen Mietnachweis einzureichen. Für die USA ist das nicht nötig.
Solltest du einen Auslandsaufenthalt in einem anderen Land planen, wende dich bitte an das zuständige BAföG-Amt.
Leider nein. Seit März 2024 können digitale Anträge nur noch gestellt werden, wenn du dich mit deiner Online-Ausweisfunktion anmeldest.
Ja – du kannst die Zulassungsbestätigung nachreichen.