Unsere Wohnheime bieten dir eine günstige Möglichkeit, während deines Studiums oder deiner Ausbildung in Hamburg zu leben. Wenn du dich für einen Wohnheimplatz bewerben möchtest, gibt es ein paar Punkte, die du beachten musst. Unten haben wir alle relevanten Informationen zu unserem Bewerbungsverfahren zusammengefasst.
Hier findest du eine Liste mit den Hochschulen und Schulen, mit denen wir kooperieren. Außerdem können sich alle Auszubildende auf einen Wohnplatz bewerben, deren Ausbildungsbetrieb seinen Hauptsitz in der Stadt Hamburg hat.
Aktueller HInweis: Studierende, die sich mit einer HAW-Mailadresse an das Beratungszentrum Wohnen gewandt haben und auf eine Mail-Antwort warten, mögen sich bitte mit einer alternativen Mailadresse bei bewo@stwhh.de melden.
Wann bin ich wohnberechtigt?
Aufgenommen werden deutsche und internationale Studierende, die an einer Hamburger Hochschule immatrikuliert sind sowie Besucher:innen des staatlichen Studienkollegs und des Hamburger Konservatoriums in Blankenese (Einzelpersonen, Paare und Familien). Auf dieser Liste findest du alle Hochschulen und Schulen, mit denen wir kooperieren.
Wann bin ich nicht wohnberechtigt?
Nicht wohnberechtigt in Häusern des Studierendenwerks sind Praktikant:innen, FSJler:innen, Studierende der Universität der Bundeswehr und der Evangelischen Fachhochschule für Sozialpädagogik.
Regelwohnzeit
Die Regelwohnzeit beträgt vier bis fünf Jahre. Wohnzeiten bei anderen Wohnheimträgern in Hamburg werden angerechnet.
Mietbedingungen
Unsere Mietbedingungen findest du im entsprechenden Mietvertrag. (Bitte die Verträge nicht online ausfüllen!)
Mietvertrag für Dauerbewohner:innen | Download (PDF)
(gilt für alle Wohnanlagen außer für das Hochhaus des Gustav-Radbruch-Hauses sowie für die Wohnanlage Hammerbrook)
Mietvertrag für Dauerbewohner:innen des Gustav-Radbruch-Hauses (Hochhaus) | Download (PDF)
Mietvertrag für Dauerbewohner:innen der Wohnanlage Hammerbrook| Download (PDF)
Aufnahme- und Verlängerungsrichtlinien für die Wohnanlagen| Download (PDF)
Viele Studierende, die sich im Rahmen eines Austauschprogramms wie z. B. "Erasmus" oder "Sokrates" nur für kurze Zeit in Hamburg aufhalten, können direkt einen Wohnplatz erhalten. Hierfür stellt das Studierendenwerk der jeweiligen Hochschule ein Kontingent zur Verfügung.
Für weitere Informationen und um sich zu bewerben, wenden dich bitte an deine/n Koordinator:in im Gast- oder im Heimatland oder an das Akademische Auslandsamt der für dich zuständigen Hamburger Hochschule. Die Akademischen Auslandsämter bzw. Ansprechpartner:innen der Hamburger Hochschulen findest du auf den jeweiligen Seiten:
In unseren Wohnanlagen gilt die folgende Hausordnung | Download (PDF)
(gilt für alle Wohnanlagen außer für das Hochhaus des Gustav-Radbruch-Hauses sowie für die Wohnanlage Hammerbrook)
Wie erklärt man chinesischen Studierenden die deutsche Mülltrennung, was bedeutet Waschmaschine oder Herdplatte auf polnisch?
Für diese Fragen hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) ein illustriertes Wohnheimwörterbuch erstellt. Es zeigt ausländischen Studierenden das Leben in Wohnanlagen in Wort und Bild: Von A wie Abwaschen über Hausmeister, Internet und Party werden in verschiedenen Sprachen Alltagssituationen übersetzt.