Wir bieten Unterstützung für alle Studierende und Studieninteressierte in besonderen Lebenslagen und bei der Lösung von wirtschaftlichen Fragen. Kindergeld, Wohngeld, SGB II-Leistungen, Elterngeld und Co helfen, schwierige finanzielle Situationen abzufedern.
Du bist unter 25 und beziehst im Monat vor deinem ersten Studienbeginn eine Sozialleistung? Dann informiere dich hier, ob du die Voraussetzungen für diesen Zuschuss in Höhe von 1.000 € erfüllst. Lass dich zusätzlich vom Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI beraten.
Achtung: Die Studienstarthilfe kann auch unabhängig vom BAföG beantragt werden und hat andere Voraussetzungen.
Grundsätzlich besteht für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres – ggf. verlängert um die Zeit von geleistetem Wehr- oder Zivildienst – kann Kindergeld gezahlt werden, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird bzw. ein Studium betreibt.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums besteht nur dann Kindergeldanspruch, wenn keine anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Unschädlich ist eine Erwerbstätigkeit, wenn die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit insgesamt nicht mehr als 20 Stunden umfasst. Bei Behinderung kann Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen ohne Altersbegrenzung gezahlt werden.
Eltern steht 250 € Kindergeld pro Kind zu, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Es ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kindergeld für ein und dasselbe Kind kann nur eine Person erhalten. Der Kindergeldanspruch ist gesetzlich geregelt im Einkommenssteuergesetz (EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Kindergeld kann bei Erwerbstätigkeit (z.B. Minijob) auch von Studierenden mit einer Aufenthaltserlaub nach §16b Aufenthaltsgesetz beantragt und in Anspruch genommen werden!
Beratung und Antragstellung erfolgen bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Beratung dazu erhältst du auch im Familienservice - Beratung für Studierende mit Kind.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld bietet das Infoblatt Kindergeld des Bundeszentralamtes für Steuern.
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) wird als Zuschuss zur Miete für den selbst genutzten Wohnraum (bei Haus-/Wohnungseigentümern als Lastenzuschuss) geleistet. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete (Kaltmiete + Betriebskosten + Wasser, Heizkosten werden pauschal berücksichtigt; Stromkosten werden nicht berücksichtigt).
Studierende, die BAföG beziehen oder bei denen das Elterneinkommen keinen positiven BAföG-Bescheid zulässt, haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch. Ein Wohngeldanspruch entsteht aber, wenn
Falls eine der drei grundlegenden Zugangsvoraussetzungen erfüllt ist, ist ein Wohngeldanspruch grundsätzlich denkbar, sofern
Ausführliche Informationen zum Wohngeld für Studierende finden sich auf den Wohngeld-Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg. Beratung und Antragstellung erfolgen in der für den Wohnort zuständigen Wohngeldstelle. Auch das Beratungszentrum Soziales & Internationales - BeSI berät zu Wohngeld.
Hinweis
Studierende aus der Europäischen Union, EWR-Staaten und der Schweiz sowie Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienvorbereitung, des Studiums und der Promotion (nach § 16b AufenthG), die keine Verpflichtungserklärung haben, können unter Umständen ebenfalls Wohngeld erhalten. Beratung dazu erhältst du im Beratungszentrum Soziales & Internationales - BeSI.
Der BAföG-Antrag wird noch bearbeitet
Studierende,
können bei Bedürftigkeit zur Überbrückung Bürgergeld bei dem für den Wohnort zuständigen Jobcenter beantragen. Im Falle einer BAföG-Ablehnung dem Grunde nach wird das Bürgergeld ab Beginn des folgenden Monats eingestellt.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 6 Nr. 2 b) SGB II.
Das BAföG reicht nicht zur Deckung der Kosten
Studierende,
können aufstockendes Bürgergeld bei dem für den Wohnort zuständigen Jobcenter beantragen.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 6 Nr. 2 a) SGB II.
Bürgergeld, Bedarfe für Bildung und Teilhabe, Mehrbedarf für Alleinerziehende, Mehrbedarf für werdende Mütter nach der zwölften Schwangerschaftswoche, Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen, aufstockendes Bürgergeld für BAföG-Beziehende, die bei Eltern wohnen sowie das Darlehen bei besonderer Härte sind Beispiele für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), die jedoch jeweils nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können. Lass dich hierzu gerne im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI beraten.
Studierende der Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Technischen Universität Hamburg, HafenCity Universität Hamburg, Hochschule für bildende Künste Hamburg, Hochschule für Musik und Theater Hamburg, der Bucerius Law School und der Beruflichen Hochschule Hamburg, die sich in einer unvorhergesehenen, akuten und vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, können aus dem Notfonds des Studierendenwerks Hamburg, eine Semesterbeitragshilfe, ein Notdarlehen oder eine Beihilfe bzw. Freitische für kostenfreie Essen in den Mensen des Studierendenwerks beantragen. Von der Semesterbeitragshilfe sind Studierende der Bucerius Law School und der Beruflichen Hochschule Hamburg sowie Promovierende ausgeschlossen.
Der Antrag setzt ein persönliches Beratungsgespräch und den Nachweis der Notlage voraus. Sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten sind vorrangig zu prüfen und zu nutzen. Hilfen aus dem Notfonds ermöglichen nur eine kurzzeitige Überbrückung der Notlage hin zu einer selbstverantwortlichen Finanzierung, die schnellstmöglich ohne diese Hilfen ausreichend ist. Auf die Zahlung einer Hilfe besteht kein Rechtsanspruch.
Beratung dazu erhältst du im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.
Insbesondere Studierende im Urlaubssemester, im Teilzeitstatus, schwangere Studierende, Studierende mit Kind/ern, Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung und Studierende in der Abschlussphase können im Einzelfall Sozialleistungen beziehen. Beratung dazu erhältst du im Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI.