Menü

Studienfinanzierung für Schüler:innen und Studieninteressierte
Finanziell gut aufgestellt ins Studium starten

Du suchst nach einem geeigneten Finanzierungsmodell für dein Studium? Wir beraten dich gern zu deinen Möglichkeiten und unterstützen dich bei der Auswahl einer geeigneten Studienfinanzierung.

Finanzierungsmodelle im Überblick
Finanzierungsmodelle im Überblick

Finanzierungsmodelle im Überblick
Finanzierungsmodelle im Überblick

Welche Finanzierungsmodelle für das Studium gibt es? Und welche sind für mich geeignet?

Grundsätzlich kann man u. a. zwischen den folgenden Finanzierungsmöglichkeiten unterscheiden:

  • BAföG
  • Stipendien
  • Studienkrediten/Bildungsfonds
  • Darlehenskasse
     

Unter der Rubrik Studienfinanzierung erhältst du viele gebündelte Informationen zu verschiedenen Themen der Studienfinanzierung.

Das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt unterstützt dich bei der Auswahl eines auf deine persönliche Situation zugeschnittenen Finanzierungsmodells. Wenn du dich ausführlicher informieren möchtest, nimm gern an einer unserer regelmäßig stattfindenden Online-Infoveranstaltungen teil.

Außerdem besteht die Möglichkeit, eine individuelle BAföG-Probeberechnung durchführen zu lassen, wenn du planst, in Hamburg zu studieren. Schreibe dazu an best@stwhh.de eine E-Mail, und dann melden wir uns bei dir. 

In der Linkliste angehende Studierende haben wir für dich einen ersten Überblick über die Möglichkeiten der Studienfinanzierung und einige weiterführende Informationen zusammengestellt.

In der Checkliste Studieninteressierte findest du gebündelte Informationen, die dir deine Studienvorbereitung erleichtern.

 

Studienstarthilfe für Studienanfänger:innen
im Sozialleistungsbezug

Die Studienstarthilfe soll dir den Start in die akademische Laufbahn erleichtern. Erstanschaffungen wie z. B. Laptop, Lernmaterialien oder eine mögliche Mietkaution für deine Wohnung sollen damit finanziell abgefedert werden.

Die Studienstarthilfe wird einmalig als Pauschale in Höhe von 1.000 € ausgezahlt. Dein aktuelles Einkommen oder Vermögen spielen hierbei keine Rolle. Sie muss nicht zurückgezahlt werden, kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht aufs BAföG angerechnet.

Du bist antragsberechtigt, wenn du

  • Erststudierende:r (das bedeutet, du bist erstmalig an einer Hochschule oder einer Akademie in einem Vollzeitstudium in Deutschland, im EU-Ausland oder der Schweiz immatrikuliert) und
  • unter 25 Jahre alt bist und
  • im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen beziehst (z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Kinderzuschlag, den du selbst oder deine Eltern erhalten; Wohngeld, das du selbst oder ein Haushaltsmitglied erhältst).

Die Studienstarthilfe kann frühestens einen Monat vor und spätestens einen Monat nach Studienbeginn ausschließlich über BAföGdigital (bafoeg-digital.de) beantragt werden.

Weitere Infos findest du auf der Webseite des BMBF. Hilfe bei der Antragstellung erhältst du über die kostenfreie Service-Hotline von BAföGdigital: Mo – Do von 8 – 18 Uhr, Fr von 8 – 16:30 Uhr unter der Telefonnummer 0800 - 2236341.

Bei Fragen wende dich gern an uns im Beratungszentrum Studienfinanzierung.

Auch interessant
Weitere Themen