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BAföG
Die günstige Form der Studienfinanzierung

Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine Form der staatlichen Studienfinanzierung, zu der es kaum eine günstigere Alternative gibt. Sie wurde eingeführt, um allen Studierenden ein Studium zu ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.

Wir haben dir auf dieser Seite ausführliche Informationen zum Thema BAföG für ein Studium in Hamburg zusammengestellt.

Zum Wintersemester 2024/25 gibt es eine BAföG-Novelle mit höheren Bedarfssätzen und weiteren vorteilhaften Änderungen. Den Flyer findest du hier.

Unseren aktuellen BAföG-Flyer findest du hier.

Spezielle Info-Veranstaltungen, in denen du deine Fragen zu allen Themen der Studienfinanzierung stellen kannst, findest du hier.

Die Datenschutzhinweise und Informationspflichten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gem. Art. 13, 14 DSGVO findest du hier.

   Du beginnst dein Studium an einer Hamburger Hochschule und willst BAföG beantragen? Wir helfen dir gern weiter, wenn du Fragen zum BAföG, zur BAföG-Antragstellung oder beim Ausfüllen der Formulare hast. Melde dich gern im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt. Wir freuen uns auf dich!

Um die Vielzahl der derzeit eingehenden Anträge zügig abarbeiten zu können, ist das BAföG-Amt (Inlandsförderung) innerhalb folgender Zeiträume persönlich und telefonisch nicht erreichbar:

11.11.-20.11.24
09.12.-16.12.24

Bitte wende dich daher an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt, solltest du allgemeine Fragen zum BAföG haben. Auskünfte zu bereits gestellten BAföG-Anträgen kläre bitte ab dem 21.11.24 direkt mit dem BAföG-Amt. Wir bitten daher darüber hinaus, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Antragstellung von Fragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.

Wie erhalte ich BAföG?
So kommst du ans BAföG

Um BAföG zu erhalten, ist ein von dir unterschriebener Antrag, den du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellst, erforderlich. Wenn du an einer der folgenden Hamburger Hochschulen studierst, dann komm zu uns!

  • Akademie der Polizei
  • Asklepios Medical School
  • Berufliche Hochschule Hamburg
  • Berufsakademie Hamburg
  • Berufsakademie Nord
  • Brand University
  • Bucerius Law School
  • Euro Business College (EBC)
  • Europäische Fernhochschule (Vollzeitstudium)
  • Evangelische Hochschule für soziale Arbeit und Diakonie
  • HafenCity Universität Hamburg (HCU)
  • Hamburger Konservatorium
  • Hamburg School of Business Administration
  • Hamburger Fern-Hochschule (Vollzeitstudium)
  • Helmut-Schmidt-Universität
  • Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
  • Hochschule für Bildende Künste Hamburg (HfBK)
  • Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT)
  • Kühne Logistics University
  • MSH Medical School Hamburg
  • Northern Business School (NBS)
  • Technische Universität Hamburg
  • Universität Hamburg
  • Universitätsmedizin Neumarkt am Mieresch Campus Hamburg (UMCH)

Wie viel BAföG kann ich bekommen?
Die aktuellen Bedarfssätze

Die Höhe deiner BAföG-Förderung hängt in der Regel vor allem davon ab, wie hoch das Einkommen deiner Eltern (ggf. Ehegatte:in) ist. Außerdem kommt es auf die Höhe deines eigenen Einkommens und Vermögens an. Weitere Infos findest du unter www.bafög.de

In der Regelstudienzeit gibt es die Hälfte des monatlichen Betrages geschenkt und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen, das höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 10.010 € zurückgezahlt werden muss.

Studienstarthilfe für Studienanfänger:innen
im Sozialleistungsbezug

Du bist unter 25 und beziehst im Monat vor deinem ersten Studienbeginn eine Sozialleistung? Dann informiere dich hier, ob du die Voraussetzungen für diesen Zuschuss in Höhe von 1.000 € erfüllst. Lass dich ggf. zum Thema Studienfinanzierung in besonderen Lebenslagen zusätzlich vom Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI beraten.

Achtung: Die Studienstarthilfe kann auch unabhängig vom BAföG beantragt werden und hat andere Voraussetzungen.

 

Checklisten
An alles gedacht?

Welche Unterlagen du im Regelfall einreichen musst, findest du in unseren Checklisten für den BAföG-Erstantrag und den BAföG-Weiterförderungsantrag.

BAföGdigital
BAföG-Beantragung von Zuhause oder unterwegs

Du kannst deinen BAföG-Antrag unter www.bafoeg-digital.de online stellen. Der Checkliste für den Erst- oder Weiterförderungsantrag kannst du entnehmen, welche Formulare und Unterlagen ggf. zusätzlich erforderlich sind. Die Antragsstellung und unsere Beratung sind generell kostenlos.

Das Online-Verfahren bietet dir viele Vorteile:

  • Einfaches, schnelles und sicheres Verfahren.
  • BAföG-Beantragung von Zuhause oder unterwegs möglich.
  • Zwischenspeichermöglichkeit ist gegeben.
  • Weniger Aufwand beim Folgeantrag.
  • Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung deiner Angaben.
  • Hilfe-Einblendungen und Erläuterungen unterstützen beim richtigen Ausfüllen des Antrages.
  • Nachweise können hochgeladen werden.
  • Bearbeitungsstatus stets einsehen.

Nutze diese Vorteile gleich und stelle deinen BAföG-Antrag online!
 

Formulare
Alles, was du brauchst

Die Antragsformulare für du deinen Erst- oder Weiterförderungsantrag erhältst du alternativ im pdf-Format zum Ausfüllen unter bafög.de. Welche Unterlagen im Regelfall einzureichen sind, entnimm bitte unseren Checklisten.

Weitere ggf. erforderliche Formulare sind:

 

Infoblätter
Alle Infos zum BAföG

Du hast Fragen zu bestimmten BAföG-Themen? Wir haben dir hier einige Infoblätter zusammengestellt, die dir weiterhelfen:

Dein:e Ansprechpartner:in im Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)

Dein:e Ansprechpartner:in wird von deinem Nachnamen bestimmt. Nutze unseren Finder, um herauszufinden, wer für dich zuständig ist.

Erstberatung zur BAföG-Antragstellung und Beantwortung von Fragen zum BAföG im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
Name A-Z, Grindelallee 9, 20146 Hamburg, Tel. 040/41902 – 300

> 1min
1 Frage
Dein/e AnsprechpartnerIn im Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)
Finde deine/n AnsprechpartnerIn

Dein Name enthält einen Namensvorsatz (z. B. „von“, „von der …“)? Bitte verwende für die Eingabe dann nur den Nachnamen ohne den Namensvorsatz.

Beispiele: Wenn du „von Mustermann“ heißt, gib bitte „Mustermann“ ein. Solltest du „von der Benge“, „van Helsing“ oder „Al Wamdy“ heißen, gib bitte „Benge“, „Helsing“ bzw. „Wamdy“ ein. Beim Namen wie „d´Arbonville“ gib bitte „Arbonville“ ein. Wird der Namensvorsatz allerdings mit einem Bindestrich zum Nachnamen verbunden wie z. B. „Al-Moha“, so trage bitte den Nachnamen inkl. des Namensvorsatzes ein (in diesem Beispiel „Al-Moha“).

Ungültige Eingabe
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Müller
040 / 42815 - 5130

Adresse
Zimmer 601
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Moreno Fernandez
040 / 42815 - 5153

Adresse
Zimmer 602
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Wöllmer
040 / 42815 - 5146

Adresse
Zimmer 606
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Behm
040 / 42815 - 5147

Adresse
Zimmer 607
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Viol-Harting
040 / 42815 - 5148

Adresse
Zimmer 603
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Ehlers
040 / 42815 - 5135

Adresse
Zimmer 502
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Pfeifer
040 / 42815 - 5137

Adresse
Zimmer 506
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Setje-Eilers
040 / 42815 - 5138

Adresse
Zimmer 508
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Liske
040 / 42815 - 5109

Adresse
Zimmer 504
Grindelallee 9
20146 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Menslage
040 / 42815-5038

Zimmer 008
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Toleikis
040 / 42815 - 5121

Adresse
Zimmer 009
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Kolzer
040 / 42815 - 5122

Adresse
Zimmer 023
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Jurschat
040 / 42815 - 5120

Adresse
Zimmer 008
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Stock
040 / 42815 - 5126

Adresse
Zimmer 009
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Petersen
040 / 42815 - 5108

Adresse
Zimmer 008
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Stüben
040 / 42815 - 5128

Adresse
Zimmer 009
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Warning
040 / 42815 - 5021

Adresse
Zimmer 003
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Schukow
040 / 42815 - 5030

Adresse
Zimmer 003
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Borchardt
040 / 42815 - 5022

Adresse
Zimmer 005
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Struckmann
040 / 42815 - 5024

Adresse
Zimmer 002
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Basner
040 / 42815 - 5031

Adresse
Zimmer 015
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Chatzipetrou
040 / 42815 - 5029

Adresse
Zimmer 011
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Bümsen
040 / 42815 - 5035

Adresse
Zimmer 012
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Wendel
040 / 42815 - 5054

Adresse
Zimmer 011
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Hilgert-Rabe
040-42815-5040

Adresse
Zimmer 015
Nagelsweg 39
20097 Hamburg.
 

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Holtze
040 / 42815 - 5039

Adresse
Zimmer 021
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Wittkamp
040 / 42815 - 5043

Adresse
Zimmer 019
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Gröhn.
040 / 42815 - 5042

Adresse
Zimmer 016
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

Wiederholen
Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Gröhn.
040 / 42815 - 5042

Adresse
Zimmer 016
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Frau Trubilowicz
040 / 42815 - 5106

Adresse
Zimmer 021
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Schilling
040 42815 - 5025

Adresse
Zimmer 016
Nagelsweg 39
20097 Hamburg

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Dein/e AnsprechpartnerIn
Herr Radtke
040 / 42815 - 5131

Adresse
Zimmer 501
Grindelallee 9
20146 Hamburg

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Unsere telefonischen Sprechzeiten findest du hier. Für Anliegen, die sich nicht telefonisch oder per E-Mail klären lassen, kannst du hier einen persönlichen Termin beim Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt Inland) buchen. 

Um die Vielzahl der derzeit eingehenden Anträge zügig abarbeiten zu können, ist das BAföG-Amt (Inlandsförderung) innerhalb folgender Zeiträume persönlich und telefonisch nicht erreichbar:

11.11.-20.11.24
09.12.-16.12.24

Bitte wende dich daher an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt, solltest du allgemeine Fragen zum BAföG haben. Auskünfte zu bereits gestellten BAföG-Anträgen kläre bitte ab dem 21.11.24 direkt mit dem BAföG-Amt. Wir bitten daher darüber hinaus, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Antragstellung von Fragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.

FAQ
BAföG
FAQ

FAQ
BAföG
FAQ

Welche Vorteile bietet mir das BAföG?

Alle jungen Menschen sollen die Chance haben, eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Studierende daher durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Wie viel Geld du maximal erhalten kannst, hängt davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst oder ausgezogen bist. Eine Übersicht der aktuellen Bedarfssätze findest du hier.  Dabei wird dir jeweils eine Hälfte geschenkt und eine Hälfte leiht dir der Staat als zinsloses Darlehen. Egal wie lange und wie wieviel (reguläres) BAföG du für dein Studium erhalten hast, es müssen maximal 10.010 € zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens beginnt frühestens fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit.

Wer kann gefördert werden?

BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende und unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Studierende. Außerdem musst du in einem förderungsfähigen Studiengang in Deutschland eingeschrieben sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch für ein Vollstudium im europäischen Ausland und/oder für eine begrenzte Zeit im außereuropäischen Ausland gefördert werden. Weitere Infos findest du im FAQ Bereich auf der Seite "BAföG für das Ausland/die USA".

Ein erstes Studium in Vollzeit (!) kann in der Regel gefördert werden. Dasselbe gilt auch für den zweiten Bildungsweg und ein sich daran anschließendes Studium. Darüber hinaus ist auch ein erstes Master-Studium förderungsfähig, wenn dieses auf einen Bachelorabschluss folgt. 

Zu Beginn des Studiums darfst du nicht älter als 44 Jahre sein. Von dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen, z. B. wenn du als Studierende/r eigene Kinder erziehst.

Im Prinzip ist es immer ratsam, seinen BAföG-Anspruch durch das zuständige BAföG-Amt prüfen zu lassen. Also scheue dich nicht, dich im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt beraten zu lassen und einen BAföG-Antrag zu stellen! 

Für welche Hochschulen kann ich beim Studierendenwerk Hamburg einen Antrag stellen?

Eine aktuelle Liste der Hochschulen findest du hier.

 

 

 

Wieviel BAföG bekomme ich?

Ob und wie viel BAföG du bekommst, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Eine Rolle spielt das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr, aber auch dein eigenes Einkommen und Vermögen, wie viele Geschwister in Ausbildung du hast und andere wirtschaftliche Faktoren. Daher kann man auch nicht pauschal sagen, wie hoch das Einkommen deiner Eltern sein darf. Unter bafög.de findest du einige Berechnungsbeispiele.

Wenn du dich für ein Studium in Hamburg interessierst, bietet das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt dir die Möglichkeit, eine Probeberechnung über deinen voraussichtlichen BAföG Anspruch zu erstellen. Informiere dich diesbezüglich telefonisch oder per E-Mail.

Gibt es einen Zuschuss für den Studienstart?

Die Studienstarthilfe soll dir den Start in die akademische Laufbahn erleichtern. Erstanschaffungen wie z. B. Laptop, Lernmaterialien oder eine mögliche Mietkaution für deine Wohnung sollen damit finanziell abgefedert werden. Die Studienstarthilfe wird einmalig als Pauschale in Höhe von 1.000 € ausgezahlt. Dein aktuelles Einkommen oder Vermögen spielen hierbei keine Rolle. Antragsberechtigt sind Erststudierende:r unter 25 Jahre, die im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen beziehen.

Weitere Infos erhältst du hier

Wann kann ich den Antrag stellen?

Deinen ersten Antrag solltest du rechtzeitig vor Studienbeginn stellen bzw. sobald du deine Zulassung erhalten hast. BAföG bekommst du frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst und/oder ab dem Monat, in dem dein Studium beginnt. 

Bei einer Weiterförderung solltest du den Antrag rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen, das heißt mind. 2 Monate vor Ablauf deiner bisherigen BAföG-Förderung. 

Das bedeutet: auch, wenn du noch nicht alle Unterlagen für die Antragstellung hast, weil dir noch Einkommensnachweise deiner Eltern etc. fehlen oder du dich im sog. Nachrückverfahren befindest und erst spät mit einer Studienplatzzusage rechnen kannst, solltest du trotzdem alle anderen Unterlagen einreichen oder zumindest einen formlosen Antrag auf BAföG stellen.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Hier kannst du BAföG online beantragen. Dies hat den Vorteil, dass bereits viele Erklärungen zu den einzelnen Ziffern bei der Antragsstellung zu finden sind.

Hier findest du alle Formblätter und Checklisten für den Erstantrag oder den Weiterförderungsantrag. In jedem BAföG-Amt kannst du dir die Formblätter auch abholen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsstempel, das ist fair. Je nach Antragszeit kann dies einige Wochen, aber in antragsstarken Zeiten auch zwei bis drei Monate dauern. Bitte halte dich daher an die oben genannten Empfehlungen zur Antragstellung.

Wenn sich die Bearbeitung deines BAföG-Antrages verzögert und du dadurch in eine finanzielle Notlage kommst, gibt es die Möglichkeit ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Dies ist möglich, wenn seit der Antragstellung mind. 6 Wochen vergangen sind und dem BAföG-Amt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte wende dich in diesem Fall an deine/n BAföG-SachbearbeiterIn oder das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.

Worauf muss ich während des BAföG-Bezugs achten?

Bitte stelle deinen Weiterförderungsantrag mind. 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, damit eine übergangslose Weiterzahlung gewährleistet werden kann. In der Regel musst du nach 12 Monaten einen neuen Antrag stellen. Wie lange dein Bewilligungszeitraum geht, kannst du deinem Bescheid entnehmen. Welche Unterlagen du für einen Weiterförderungsantrag benötigst, findest du in unseren Checklisten

Spätestens am Anfang des fünften Semesters musst du einen Leistungsnachweis über vier Fachsemester vorlegen, damit du weiter gefördert werden kannst. Für eine spätere Vorlage gelten dieselben Gründe wie bei einem Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Hier findest du ein Infoblatt zu diesem Thema.

Sobald du aus der Familienversicherung fällst (in der Regel ab dem 25. Lebensjahr), kannst du zusätzlich einen pauschalen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhalten. Dafür musst du einen Nachweis deiner Krankenkasse einreichen, nach welcher rechtlichen Grundlage du versichert bist. Du kannst für den Nachweis auch dieses Formular von der Krankenkassen ausfüllen lassen und bei uns einreichen.

Als Antragsteller:in hast du grundsätzlich eine sogenannte Mitwirkungspflicht, damit dein Antrag abschließend bearbeitet werden kann. Das heißt du musst innerhalb der vom BAföG-Amt gesetzten Frist z. B. fehlende Unterlagen nachreichen. Aber auch während du BAföG beziehst musst du dem BAföG-Amt Änderungen immer mitteilen (z. B. Anschrift-, Kontoänderung, Abbruch/Wechsel des Studienganges, Änderungen bei deinem Einkommen).

Wie lange kann ich BAföG bekommen?

BAföG wird grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) geleistet. Eine Verlängerung ist z. B. bei Gremienarbeit, Schwangerschaft und Kindererziehung, Krankheit oder der Pflege von Angehörigen möglich.Hier findest du ein Infoblatt zu diesem Thema.

Wenn du die Förderungshöchstdauer während deines Studiums überschreitest, gibt es trotzdem die Möglichkeit, weitere 12 Monate Geld vom BAföG-Amt zu erhalten. Die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss ist allerdings ein Volldarlehen. Das heißt du musst dieses Geld komplett zurückzahlen. Hier findest du genauere Informationen.  

Wann steht mir elternunabhängiges BAföG zu?

Elternunabhängiges BAföG kommt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Frage, wird immer automatisch geprüft und kann nicht beantragt werden. Zu den Möglichkeiten zählt beispielsweise, dass du bei Studienbeginn über 30 Jahre alt bist (Achtung Altersgrenze!) oder du eine Ausbildung gemacht und danach drei Jahre gearbeitet hast. Weitere Möglichkeiten und genauere Informationen findest du hier.

Kann ich die Fachrichtung wechseln und trotzdem weiter BAföG erhalten?

Wenn du den Studiengang wechselst oder die Ausbildung ohne Abschluss abbrichst, wird Ausbildungsförderung nur noch geleistet, wenn für den Wechsel / Abbruch ein wichtiger oder ein unabweisbarer Grund vorliegt. Ob du einen wichtigen oder sogar einen unabweisbaren Grund brauchst, hängt vom Zeitpunkt des Wechsels / Abbruchs ab. 

Genauere Informationen haben wir dir in einem Infoblatt zusammengestellt. Informiere dich daher bitte frühzeitig im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt oder im BAföG-Amt

Wieviel darf ich neben dem BAföG dazu verdienen?

In einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten darfst du bei einer nichtselbständigen Tätigkeit 6.672 € (bspw. 556 € monatlich / Minijob) verdienen, ohne dass beim BAföG etwas angerechnet wird. Arbeitest du auf selbständiger Basis, bleiben insgesamt 5.436 € Brutto anrechnungsfrei. Bei Studis Online findest du weitere Infos und Berechnungsbeispiele. Verdienst du mehr, wird dir ein Teil deines Einkommens vom BAföG abgezogen. Solltest du verschiedene Einkommensarten haben oder ein Praktikum machen, lass dich bitte im BAföG-Amt beraten. 

Wenn du an einer privaten Hochschule studierst und Studiengebühren zahlst, kannst du einen zusätzlichen Freibetrag von deinem Einkommen beantragen.

Was mache ich, wenn meine Eltern keine Unterlagen einreichen wollen oder keinen Unterhalt leisten?

In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall im BAföG-Amt beraten lassen. 

Zur Berechnung deines Anspruches sind die Unterlagen deiner Eltern erforderlich. Falls sich deine Eltern oder ein Elternteil weigern diese einzureichen, kann das BAföG-Amt dir im Rahmen der sogenannten Vorausleistung weiterhelfen. Dies gilt ebenfalls, wenn sich beide Eltern oder ein Elternteil weigern, dir den errechneten Unterhalt zu zahlen. Damit dein Studium mangels Geld nicht gefährdet wird, übernimmt das BAföG-Amt die Zahlungen und klärt die Frage des Unterhalts mit dem jeweiligen Elternteil.

Wie läuft die Rückzahlung des BAföG ab?

Für die Rückzahlung des BAföG ist nicht dein BAföG-Amt zuständig, sondern das Bundesverwaltungsamt Köln. In der Regel muss der Darlehensteil 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts zurückgezahlt werden. Hierfür werden im Regelfall 77 Raten à 130 € fällig, das sind maximal 10.010 €. Es gibt die Möglichkeit durch eine vorzeitige Rückzahlung einen Nachlass zu bekommen. Wenn du aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage bist diese Raten zu zahlen, kann die Rate auf Antrag gekürzt oder erlassen werden. Nach 20 Jahren gibt es einen Schuldenschnitt, wenn du dich um die Tilgung bemüht hast und deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist.

Weitere Informationen findest du unter bva.bund.de.

Wann und wie kann ich meine/n Sachbearbeiter/in erreichen?

Für eine Erstberatung oder Antragstellung kannst du dich einfach an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt wenden.

Für spezifische Fragen stehen dir die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen des BAföG-Amts innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten findest du auf dieser Seite über den FAQs.

Wie wirken sich die Corona-Nullsemester auf meine BAföG-Förderung aus?

Für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wurde die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. Die Semester wurden dabei zwar als Fachsemester der Regelstudienzeit mitgezählt, bei bestimmten Regelungen (Fachrichtungswechsel, Überschreiten der Förderungshöchstdauer, Leistungsnachweis) werden die Semester jedoch als Nullsemester gewertet.

Wenn du dich in einem oder mehreren Semestern in der Regelstudienzeit befunden hast und immatrikuliert warst, wurde deine Förderungshöchstdauer automatisch angepasst. Dies siehst du in deinem Förderungsbescheid. Darüber hinaus verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises automatisch um die Anzahl deiner Nullsemester. Sie können außerdem positive Auswirkungen bei einem Fachrichtungswechsel haben. Bitte wende dich in diesem Fall telefonisch an deine/n Sachbearbeiter/in im BAföG-Amt.

 

 

Frage nicht beantwortet?

 

Wir helfen gerne! Antworten findest du auch in unserer Suche oder unter Kontakte.

 

Tel. +49 / 40 / 41 902 - 300
per Mail

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