Die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist eine Form der staatlichen Studienfinanzierung, zu der es kaum eine günstigere Alternative gibt. Sie wurde eingeführt, um allen Studierenden ein Studium zu ermöglichen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation.
Wir haben dir auf dieser Seite ausführliche Informationen zum Thema BAföG für ein Studium in Hamburg zusammengestellt.
Zum Wintersemester 2024/25 gibt es eine BAföG-Novelle mit höheren Bedarfssätzen und weiteren vorteilhaften Änderungen. Im aktuellen BAföG-Flyer sowie in diesen Videos zum Thema BAföG findest du wichtige Informationen rund um das Thema BAföG.
Spezielle Info-Veranstaltungen, in denen du deine Fragen zu allen Themen der Studienfinanzierung stellen kannst.
Die Datenschutzhinweise und Informationspflichten zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gem. Art. 13, 14 DSGVO findest du hier.
Um die Vielzahl der derzeit eingehenden Anträge zügig abarbeiten zu könne, ist das BAföG-Amt (Inlandsförderung) innerhalb folgender Zeiträume persönlich und telefonisch nicht erreichbar:
10.11. – 18.11.2025
08.12. – 16.12.2025
Fragen zu bereits gestellten BAföG-Anträgen kläre bitte ab dem 19.11.2025 direkt mit dem BAföG-Amt. Solltest du allgemeine Fragen zum BAföG haben, wende dich bitte an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt. Wir bitten darüber hinaus, während der ersten sechs Wochen nach Antragstellung von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Um BAföG zu erhalten, ist ein von dir unterschriebener Antrag, den du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung stellst, erforderlich. Deine:n zuständige:n BAföG-Sachbearbeiter:in im BAföG-Amt Hamburg findest du hier. Wenn du an einer der folgenden Hamburger Hochschulen studierst, dann stelle deinen Antrag einfach und bequem über

Das Online-Verfahren bietet dir viele Vorteile:
Nutze diese Vorteile gleich und stelle deinen Antrag über
Du kannst deinen BAföG-Antrag unter www.bafoeg-digital.de online stellen. Der Checkliste für den Erst- oder Weiterförderungsantrag kannst du entnehmen, welche Formulare und Unterlagen ggf. zusätzlich erforderlich sind. Die Antragsstellung und unsere Beratung sind generell kostenlos.
HINWEIS: Die Beantragung ist auch ohne Online-Ausweis möglich. Bitte gehe auf „Weiter mit BundID“, damit du dir dann ein Konto (mit Benutzername/Passwort) anlegen kannst.
Die Höhe deiner BAföG-Förderung hängt in der Regel vor allem davon ab, wie hoch das Einkommen deiner Eltern (ggf. Ehegatte:in) ist. Außerdem kommt es auf die Höhe deines eigenen Einkommens und Vermögens an. Weitere Infos findest du unter www.bafög.de
In der Regelstudienzeit gibt es die Hälfte des monatlichen Betrages geschenkt und die andere Hälfte als zinsloses Darlehen, das höchstens bis zu einem Gesamtbetrag von 10.010 € zurückgezahlt werden muss.

Welche Unterlagen du im Regelfall einreichen musst, findest du in unseren Checklisten für den BAföG-Erstantrag und den BAföG-Weiterförderungsantrag.
Die Antragsformulare für deinen Erst- oder Weiterförderungsantrag kannst du über www.bafoeg-digital.de ausfüllen. Welche Unterlagen im Regelfall einzureichen sind, entnimm bitte unseren Checklisten.
Weitere ggf. erforderliche Formulare sind:
Du hast Fragen zu bestimmten BAföG-Themen? Wir haben dir hier einige Infoblätter zusammengestellt, die dir weiterhelfen:
Dein:e Ansprechpartner:in wird von deinem Nachnamen bestimmt. Nutze unseren Finder, um herauszufinden, wer für dich zuständig ist.
Erstberatung zur BAföG-Antragstellung und Beantwortung von Fragen zum BAföG im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt
Name A-Z, Grindelallee 9, 20146 Hamburg, Tel. 040/41902 – 300, best@stwhh.de
Adresse
Zimmer 601
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 602
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 606
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 603
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 508
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 504
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 008
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
Adresse
Zimmer 505
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 505
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 503
Grindelallee 9
20146 Hamburg
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Zimmer 502
Grindelallee 9
20146 Hamburg
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Zimmer 506
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 022
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
Adresse
Zimmer 009
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
Zimmer 008
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
Adresse
Zimmer 003
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 003
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 005
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 005
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Nagelsweg 39
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Nagelsweg 39
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Zimmer 015
Nagelsweg 39
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Zimmer 011
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 018
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 009
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 021
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 016
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 607
Grindelallee 9
20146 Hamburg
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Zimmer 019
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
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Zimmer 019
Nagelsweg 39
20097 Hamburg
Adresse
Zimmer 607
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Adresse
Zimmer 602
Grindelallee 9
20146 Hamburg
Bitte wende dich an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt, solltest du allgemeine Fragen zum BAföG haben. Auskünfte zu bereits gestellten BAföG-Anträgen kläre bitte direkt mit dem BAföG-Amt. Wir bitten daher darüber hinaus, innerhalb der ersten sechs Wochen nach Antragstellung von Fragen nach dem Bearbeitungsstand abzusehen.
Alle jungen Menschen sollen die Chance haben, eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen und Fähigkeiten entspricht, auch wenn die finanziellen Möglichkeiten der Eltern hierzu nicht ausreichen. Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt Studierende daher durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Wie viel Geld du maximal erhalten kannst, hängt davon ab, ob du bei deinen Eltern wohnst oder ausgezogen bist. Eine Übersicht der aktuellen Bedarfssätze findest du hier. Dabei wird dir jeweils eine Hälfte geschenkt und eine Hälfte leiht dir der Staat als zinsloses Darlehen. Egal wie lange und wie wieviel (reguläres) BAföG du für dein Studium erhalten hast, es müssen maximal 10.010 € zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung des zinslosen Darlehens beginnt frühestens fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit. Weitere Informationen zur Rückzahlung findest du in diesen FAQs unter „Wie läuft die Rückzahlung ab?“
BAföG erhalten in der Regel deutsche Studierende, aber auch Studierende mit einer nicht-deutschen Staatsangehörigkeit, die eine Bleibeperspektive haben. Außerdem musst du in einem förderungsfähigen Studiengang in Deutschland eingeschrieben sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du auch für ein Vollstudium im europäischen Ausland und/oder für eine begrenzte Zeit im außereuropäischen Ausland gefördert werden. Weitere Infos findest du im FAQ Bereich auf der Seite "BAföG für das Ausland/die USA".
Ein erstes Studium in Vollzeit (!) kann in der Regel gefördert werden. Dasselbe gilt auch für den zweiten Bildungsweg und ein sich daran anschließendes Studium. Darüber hinaus ist auch ein erstes Master-Studium förderungsfähig, wenn dieses auf einen Bachelorabschluss folgt.
Zu Beginn des Studiums darfst du nicht älter als 44 Jahre sein. Von dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen, z. B. wenn du als Studierende/r eigene Kinder erziehst.
Im Prinzip ist es immer ratsam, seinen BAföG-Anspruch durch das zuständige BAföG-Amt prüfen zu lassen. Also scheue dich nicht, dich im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt beraten zu lassen und einen BAföG-Antrag zu stellen!
Ob und wie viel BAföG du bekommst, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Eine Rolle spielt das Einkommen deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr, aber auch dein eigenes Einkommen und Vermögen, wie viele Geschwister in Ausbildung du hast und andere wirtschaftliche Faktoren. Daher kann man auch nicht pauschal sagen, wie hoch das Einkommen deiner Eltern sein darf. Unter bafög.de findest du einige Berechnungsbeispiele.
Wenn du dich für ein Studium in Hamburg interessierst, bietet das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt dir die Möglichkeit, eine Probeberechnung über deinen voraussichtlichen BAföG Anspruch zu erstellen. Informiere dich diesbezüglich telefonisch oder per E-Mail.
Die Studienstarthilfe soll dir den Start in die akademische Laufbahn erleichtern. Erstanschaffungen wie z. B. Laptop, Lernmaterialien oder eine mögliche Mietkaution für deine Wohnung sollen damit finanziell abgefedert werden. Die Studienstarthilfe wird einmalig als Pauschale in Höhe von 1.000 € ausgezahlt. Dein aktuelles Einkommen oder Vermögen spielen hierbei keine Rolle. Antragsberechtigt sind Erststudierende:r unter 25 Jahre, die im Monat vor Studienbeginn Sozialleistungen beziehen.
Weitere Infos erhältst du hier.
Deinen ersten Antrag solltest du rechtzeitig vor Studienbeginn über www.bafoeg-digital.de stellen bzw. sobald du deine Zulassung erhalten hast. BAföG bekommst du frühestens ab dem Monat, in dem du den Antrag stellst und/oder ab dem Monat, in dem dein Studium beginnt.
Bei einer Weiterförderung solltest du den Antrag rechtzeitig vor Ende des Bewilligungszeitraumes stellen, das heißt mind. 2 Monate vor Ablauf deiner bisherigen BAföG-Förderung.
Das bedeutet: auch, wenn du noch nicht alle Unterlagen für die Antragstellung hast, weil dir noch Einkommensnachweise deiner Eltern etc. fehlen oder du dich im sog. Nachrückverfahren befindest und erst spät mit einer Studienplatzzusage rechnen kannst, solltest du trotzdem alle anderen Unterlagen einreichen oder zumindest einen formlosen Antrag auf BAföG stellen.
Hier kannst du BAföG online beantragen.
Hier findest du alle Checklisten und Formulare Checklisten und Formulare, die ggf. zusätzlich zum BAföG-Erst- oder Weiterförderungsantrag einzureichen sind, z. B., um einen erhöhten Unterkunftsbedarf oder die Kosten deiner Krankenversicherung nachzuweisen.
Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsstempel, das ist fair. Je nach Antragszeit kann dies einige Wochen, aber in antragsstarken Zeiten auch zwei bis drei Monate dauern. Bitte halte dich daher an die oben genannten Empfehlungen zur Antragstellung.
Wenn sich die Bearbeitung deines BAföG-Antrages verzögert und du dadurch in eine finanzielle Notlage kommst, gibt es die Möglichkeit ein sogenanntes Überbrückungsdarlehen zu beantragen. Dies ist möglich, wenn seit der Antragstellung mind. 6 Wochen vergangen sind und dem BAföG-Amt alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bitte wende dich in diesem Fall an deine/n BAföG-SachbearbeiterIn oder das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.
Bitte stelle deinen Weiterförderungsantrag mind. 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes, damit eine übergangslose Weiterzahlung gewährleistet werden kann. In der Regel musst du nach 12 Monaten einen neuen Antrag stellen. Wie lange dein Bewilligungszeitraum geht, kannst du deinem Bescheid entnehmen. Welche Unterlagen du für einen Weiterförderungsantrag benötigst, findest du in unseren Checklisten.
Spätestens am Anfang des fünften Semesters musst du einen Leistungsnachweis über vier Fachsemester vorlegen, damit du weiter gefördert werden kannst. Für eine spätere Vorlage gelten dieselben Gründe wie bei einem Überschreiten der Förderungshöchstdauer. Hier findest du ein Infoblatt zu diesem Thema. Wir empfehlen dir, dich wegen eines Antrages auf verspätete Vorlage zunächst im Beratungszentrum Studienfinanzierung - BeSt beraten zu lassen.
Sobald du aus der Familienversicherung fällst (in der Regel ab dem 25. Lebensjahr), kannst du zusätzlich einen pauschalen monatlichen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag erhalten. Dafür musst du einen Nachweis deiner Krankenkasse einreichen, nach welcher rechtlichen Grundlage du versichert bist. Du kannst für den Nachweis auch dieses Formular von der Krankenkassen ausfüllen lassen und bei uns einreichen.
Als Antragsteller:in hast du grundsätzlich eine sogenannte Mitwirkungspflicht, damit dein Antrag abschließend bearbeitet werden kann. Das heißt du musst innerhalb der vom BAföG-Amt gesetzten Frist z. B. fehlende Unterlagen nachreichen. Aber auch während du BAföG beziehst musst du dem BAföG-Amt Änderungen immer mitteilen (z. B. Anschrift-, Kontoänderung, Abbruch/Wechsel des Studienganges, Änderungen bei deinem Einkommen).
BAföG wird grundsätzlich für die Dauer der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) geleistet. Es gibt nach Ende der Förderungshöchstdauer noch drei Möglichkeiten, deinen BAföG-Anspruch ggf. zu verlängern. Hier findest du unser Infoblatt „Überschreiten der Förderungshöchstdauer“.
Elternunabhängiges BAföG kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage und wird immer automatisch geprüft. Unter welchen Voraussetzungen du elternunabhängig BAföG erhalten kannst, erfährst du hier in unserem Infoblatt „Elternunabhängige_Förderung“ nachlesen. Es kann noch weitere Konstellationen für eine mögliche elternunabhängige Förderung geben. Solltest du Fragen dazu haben, wende dich gern ans Beratungszentrum Studienfinanzierung - BeSt.
Wenn du den Studiengang wechselst oder die Ausbildung ohne Abschluss abbrichst, wird Ausbildungsförderung nur noch geleistet, wenn für den Wechsel / Abbruch ein wichtiger oder ein unabweisbarer Grund vorliegt. Ob du einen wichtigen oder sogar einen unabweisbaren Grund brauchst, hängt vom Zeitpunkt des Wechsels / Abbruchs ab.
Genauere Informationen haben wir dir in einem Infoblatt zusammengestellt. Informiere dich daher bitte frühzeitig im Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt oder im BAföG-Amt.
In einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten kannst du bei einer nichtselbständigen oder selbständigen Tätigkeit 6.672 € (bspw. 556 € monatlich / Minijob) verdienen, ohne dass beim BAföG etwas angerechnet wird. Bei Studis Online findest du weitere Infos und Berechnungsbeispiele. Verdienst du mehr, wird dir ein Teil deines Einkommens vom BAföG abgezogen. Solltest du verschiedene Einkommensarten haben oder ein Praktikum machen, lass dich bitte im BAföG-Amt beraten.
Wenn du an einer privaten Hochschule studierst und Studiengebühren zahlst, kannst du einen zusätzlichen Freibetrag von deinem Einkommen beantragen. Solltest du Fragen haben, wende dich gern an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt.
In diesem Fall solltest du dich auf jeden Fall im BAföG-Amt beraten lassen.
Zur Berechnung deines Anspruches sind die Unterlagen deiner Eltern erforderlich. Falls sich deine Eltern oder ein Elternteil weigern diese einzureichen, kann das BAföG-Amt dir im Rahmen der sogenannten Vorausleistung weiterhelfen. Dies gilt ebenfalls, wenn sich beide Eltern oder ein Elternteil weigern, dir den errechneten Unterhalt zu zahlen. Damit dein Studium mangels Geld nicht gefährdet wird, übernimmt das BAföG-Amt die Zahlungen und klärt die Frage des Unterhalts mit dem jeweiligen Elternteil.
Für die Rückzahlung des BAföG ist nicht dein BAföG-Amt zuständig, sondern das Bundesverwaltungsamt Köln. In der Regel muss der Darlehensteil 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer des zuerst geförderten Ausbildungsabschnitts zurückgezahlt werden. Hierfür werden im Regelfall 77 Raten à 130 € fällig, das sind maximal 10.010 €. Es gibt die Möglichkeit, durch eine vorzeitige Rückzahlung einen Nachlass zu bekommen. Wenn du aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage bist, diese Raten zu zahlen, kann die Rate auf Antrag gekürzt oder erlassen werden. Nach 20 Jahren gibt es einen Schuldenschnitt, wenn du dich um die Tilgung bemüht hast und deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bist.
Weitere Informationen findest du unter bva.bund.de.
Für eine Erstberatung oder Antragstellung kannst du dich einfach an das Beratungszentrum Studienfinanzierung – BeSt wenden.
Für spezifische Fragen stehen dir die Sachbearbeiter:innen des BAföG-Amts innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten findest du auf dieser Seite über den FAQs.
Für die im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wurde die Regelstudienzeit um jeweils ein Semester verlängert. Die Semester wurden dabei zwar als Fachsemester der Regelstudienzeit mitgezählt, bei bestimmten Regelungen (Fachrichtungswechsel, Überschreiten der Förderungshöchstdauer, Leistungsnachweis) werden die Semester jedoch als Nullsemester gewertet.
Wenn du dich in einem oder mehreren Semestern in der Regelstudienzeit befunden hast und immatrikuliert warst, wurde deine Förderungshöchstdauer automatisch angepasst. Dies siehst du in deinem Förderungsbescheid. Darüber hinaus verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises automatisch um die Anzahl deiner Nullsemester. Sie können außerdem positive Auswirkungen bei einem Fachrichtungswechsel haben. Bitte wende dich in diesem Fall telefonisch an deine:n BAföG-Sachbearbeiter:in.