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Semesterticketrückerstattung
Geht das?

An zahlreichen Hamburger Hochschulen erhältst du als Bestandteil deines Semesterbeitrags automatisch das Semesterticket. Mit diesem Semesterticket fährst du ein Semester lang zu einem günstigen Pauschalpreis durch Hamburg.
Wenn du das Ticket nicht nutzen kannst - z. B. weil du ein Auslandsstudium oder ein auswärtiges Praktikum durchführst - hast du die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung des Beitragsanteils für das Semesterticket zu stellen.
Das Studierendenwerk Hamburg ist für die Erstattungsanträge folgender Hochschulen zuständig:
Universität Hamburg, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, Technische Universität Hamburg, HafenCity Universität, Hochschule für bildende Künste Hamburg, Hochschule für Musik und Theater und die  Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie. Bei Fragen wende dich an uns.

Machst du ein Praktikum in Hamburg oder pendelst zu einer Hochschule im Umland, hast du also keinen Anspruch auf ein Semesterticket, kommt vielleicht der HVV-Berechtigungsnachweis für dich in Frage. Infos dazu findest du hier.

Erstattungskriterien
Gesundheitliche, örtliche, räumliche oder soziale Gründe

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn dir die HVV-Nutzung aus gesundheitlichen, örtlichen, räumlichen oder sozialen Gründen nicht zumutbar ist.

Gesundheitliche Gründe

Gesundheitliche Gründe bedeutet, dass die Benutzung öffentlicher Verkehrmittel aufgrund einer Erkrankung von mehr als drei Monaten oder aufgrund einer Behinderung nicht möglich ist.

Örtliche Gründe

Örtliche Gründe liegen vor, wenn du dich im Antragssemester aus studienbezogenen Gründen (z.B. Praktikum oder Auslandsstudium) mehr als drei Monate außerhalb des Geltungsbereiches des HVV aufhältst.

Räumliche Gründe

Bei räumlichen Gründen wohnst du außerhalb des HVV-Bereichs und reist mit der Deutschen Bahn oder vergleichbaren öffentlichen Verkehrsmitteln zu deinem Studienort und nutzt den HVV nicht zusätzlich kostenpflichtig. Es kann aber auch sein, dass du so nah an deinem Studienort wohnst (bis zu 2 km von deinem Wohnort entfernt), dass du zu Fuß oder mit dem Fahrrad anreist und den HVV nicht nutzt. Oder du wohnst innerhalb des HVV-Randgebietes und würdest für den Weg von deiner Wohnung bis zu deinem Studienort nachweislich mehr als zwei Stunden brauchen.

Soziale Gründe

Eine Erstattung aus sozialen Gründen ist vor allem dann anzuerkennen, wenn du glaubhaft machst, dass du deine gesamte Finanzplanung ohne Fahrtkosten angelegt hast, weil der Weg zum Studienort mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird, obwohl der Weg mehr als 2 km pro Strecke beträgt. Ein Erstattungsanspruch ist in diesen Fällen anzuerkennen, wenn du Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (Arbeitslosengelb II) erhältst oder die dir zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel (Einkommen, Vermögen, Unterhaltszahlungen etc.)  nach Abzug von Wohnungskosten (Warmmiete zusätzlich Energiekosten), Kinderfreibeträgen nach §23(1) Satz 1 Nr. 3 BAföG und Kranken- und Pflegeversicherung unterhalb des Sozialhilfe-Regelsatzes für Alleinstehende und Haushaltsvorstände in Hamburg liegen. In besonders begründeten Härtefällen können nach Anhörung der ASten Ausnahmen zugelassen werden.

Hinweise zur Erstattung und zur Antragsstellung
Wann muss der Antrag vorliegen und wie kann ich ihn stellen?

Der Antrag ist pro Semester zu stellen. Er muss uns spätestens vorliegen 

für das Wintersemester bis zum

  • 31. August des Jahres, wenn du an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) studierst.
  • 30. September des Jahres, wenn du an der Universität Hamburg (UHH), an der Technischen Universität Hamburg (TUHH), an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), an der Hochschule für bildende Künste (HfBK), an der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) oder an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie studierst.

Für das Sommersemester bis zum

  • 28. Februar des Jahres, für Studierende der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW).
  • 31. März des Jahres, für Studierende der Universität Hamburg (UHH) an der Technischen Universität Hamburg (TUHH), an der HafenCity Universität Hamburg (HCU), an der Hochschule für bildende Künste (HfBK), an der Hochschule für Musik und Theater (HfMT) oder an der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie.

Bitte beachte, dass du den Antrag bis zu den genannten Terminen gestellt haben musst, und zwar unabhängig von deiner Rückmeldung. Das Ticket kannst du nachreichen, falls du es zu den genannten Terminen noch nicht erhalten haben solltest.
Um die Frist zu wahren, kannst du den Antrag auch dann bei uns einreichen, wenn noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind.

Den Erstattungsantrag kannst du online gleich hier unten im „Onlineportal zur Semesterticket Rückerstattung“ stellen.
Möchtest du ihn uns in Papierform schicken, findest du hier das PDF zum Ausdrucken. Das ausgefüllte Formular schicke uns bitte rechtzeitig (es gilt der Eingangsstempel) an:

Studierendenwerk Hamburg
Semesterticketrückerstattung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg

Noch ein HInweis: Falls du dich während des Semesters exmatrikuliert hast, kann du eine Teilerstattung des Semesterticketbetrags beantragen. Bitte wende dich mit deiner Exmatrikulationsbescheinigung und dem Ticket an die S-Bahn-Fahrgeldstelle, Hühnerposten 1. Eine Teilerstattung über den Semesterticket-Härtefonds ist nicht möglich.

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