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Vergünstigungen für Studierende (ISIC etc.)
Sparen im Studium

Ob Steuern, Rundfunkbeitrag, Telefonanbieter oder Wohnberechtigungsschein: Es gibt für Studierende eine Menge Möglichkeiten, um Geld zu sparen.

Steuern sparen
Sparen durch Studienkosten

Studienkosten können beim Eintritt ins Berufsleben zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Davon profitieren insbesondere Studierende, die vor dem Studium bereits eine mindestens 12-monatige Ausbildung absolviert haben, im Masterstudium, im Zweitstudium, im dualen Studium, im berufsbegleitenden Studium und im Promotionsstudium.

Nähere Infos zum Steuern sparen findest Du in unserem Infoblatt.

ISIC - Internationaler Studierendenausweis
Der Begleiter durchs Studium

Die International Student Identity Card – kurz ISIC – als der einzige von der UNESCO international unterstützte Studierendenausweis ermöglicht den Zugang zu mehr als 150.000 Rabatten in über 130 Ländern – sowohl online als auch weltweit in Restaurants und Geschäften. Mit der ISIC wird der Studierendenstatus auch im Ausland anerkannt.

Entweder mit der kostenfreien App oder auch per Plastikkarte lässt sich der studentische Status ganz einfach nachweisen, sodass regionale Vorteile bequem nutzbar sind. D.h. der Studentenstatus kann nun auch ganz bequem auf dem Smartphone nachgewiesen werden.

Die ISIC kann man ganz einfach online beantragen. Benötigt wird ein Lichtbildausweis, ein Studierendennachweis und ein farbiges Passfoto. Die virtuelle ISIC kostet 18,00 Euro und ist ein Jahr ab Ausstellung gültig. Die ISIC Plastikkarte gibt es für 4 Euro Aufpreis.

Rundfunkbeitrag
Weniger oder gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 € zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Auch für Zimmer in Studierendenwohnanlagen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen (egal ob mit eigenem Bad oder Küche), ist der Beitrag fällig. Wenn in der Studierendenwohnanlage mehrere Zimmer wie eine Wohnung gestaltet sind und man wie in einer WG wohnt, muss nur eine Person pro WG den Beitrag zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn die WG durch eine Wohnungstür vom allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt ist und nur die Bewohner der WG einen Schlüssel dafür haben.

WGs, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familien zahlen nur einen Beitrag. BAföG-EmpfängerInnen, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Ebenfalls können Studierende mit bestimmten Behinderungen bzw. als Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen die Befreiung bzw. Ermäßigung beantragen.

Studierende, deren Einnahmen nicht über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegen und die nicht auf Vermögen zurückgreifen können, haben laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18 auch ohne Ablehnungsbescheid eines Sozialleistungsträgers (z. B. BAföG-Amt, Jobcenter) die Möglichkeit, mit Vorlage ihrer Einkommensnachweise eine Befreiung als Härtefall zu beantragen. Beratung dazu im BeSI.

Mehr dazu erfährst du hier

Wohnberechtigungsbescheinigung (§ 5-Schein)
Wohnen in öffentlich geförderten Wohnungen

Eine recht günstige Möglichkeit des Wohnens bieten öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen). Für die Anmietung benötigst du einen "§ 5-Schein", den du auf Antrag im Bezirksamt gegen eine Gebühr erhältst, wenn dein Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet. Studierende mit dem Aufenthalt nach § 16 Aufenthaltsgesetz sind nicht berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Weitere Informationen bekommst du in deinem Bezirksamt.

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