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Vergünstigungen für Studierende (HVV, ISIC etc.)
Sparen im Studium

Ob ermäßigte Monatskarten für den HVV, Steuern, Rundfunkbeitrag, Telefonanbieter oder Wohnberechtigungsschein. Es gibt für Studierende eine Menge Möglichkeiten, um Geld zu sparen.

HVV-Berechtigungsnachweis
Ermäßigte Monatskarten beim HVV

Bisher konnten sich Studierende, die nicht an einer Hamburger Hochschule studieren, aber in Hamburg ein Vollzeitpraktikum machen oder hier dual studieren, unter bestimmten Voraussetzungen bei uns einen HVV-Berechtigungsnachweis ausstellen lassen, der sie zum Erwerb einer ermäßigten Monatskarte berechtigt.

Mit der Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 wurde der Berechtigungsnachweis eingestellt.

Wir möchten euch bitten, darüber hinaus keine neuen Anträge für den Berechtigungsnachweis zu stellen,wir diese nicht mehr weiter bearbeiten können.

Alle Belange rund um das Deutschlandticket liegen künftig im Zuständigkeitsbereich der Hochschulen. Für Hamburger Studierende besteht die Möglichkeit, das bestehende Semesterticket zum Deutschlandticket upzugraden. Dafür könnt ihr euch ab dem 20.04.2023 auf der jeweiligen Webseite der semesterticketausgebenden Hochschule für das 49-Euro-Ticket registrieren. Die Vorteile des Tickets (Mitnahme von Kindern etc.) bleiben im HVV-Geltungsbereich erhalten, sofern ihre beide Tickets (Semesterticket und Deutschlandticket) mitführt.
Bei Fragen kontaktiert bitte direkt eure Hochschule.

 

Steuern sparen
Sparen durch Studienkosten

Studienkosten können beim Eintritt ins Berufsleben zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Davon profitieren insbesondere Studierende

  • die vor dem Studium bereits eine mindestens 12-monatige Ausbildung absolviert haben
  • im Masterstudium
  • im Zweitstudium
  • im dualen Studium
  • im berufsbegleitenden Studium
  • im Promotionsstudium.

Zu den Studienkosten gehören alle Kosten, die untrennbar mit dem Studium verbunden sind, z. B. Studien-/Lehrgangs-/Prüfungsgebühren, Semesterbeiträge, Fachliteratur, Fotokopien, Arbeitsmittel (z. B. Computer, Software), Sprachkurse, Repetitorien, Nachhilfe, Tagungen, Exkursionen, Fahrtkosten, auswärtige Unterkunftskosten, Zinsen für einen Studienkredit. 

Da Studierende in der Regel keine oder keine hohen Einkünfte erzielen, können die Studienkosten zu Verlusten führen. Diese Verluste werden durch einen sogenannten „Verlustvortrag“ jeweils auf das nächste Jahr übertragen und mit dessen Ergebnis verrechnet. Auf diese Weise können Verluste aus mehreren Studienjahren kumuliert werden, so dass sie nach dem Examen zu einer Verringerung der Steuern führen können. Sobald allerdings schon im Studium Einkünfte erzielt werden, wird das Finanzamt frühere Verluste sofort verrechnen, so dass bei Einkünften, die unter dem Grundfreibetrag, aber über den anerkannten Verlusten liegen, der Verlustvortrag wirkungslos ist. Während die Abgabefrist für eine freiwillige Steuererklärung vier Jahre beträgt, können Verlustvorträge sogar noch sieben Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.


So funktioniert‘s

Studierende geben für jedes Jahr des Studiums eine Steuererklärung ab; bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften (Pflichtveranlagung) spätestens am 31.7. des Folgejahres (verlängerte Fristen für 2020 und 2021: bis zum 31.10., für 2022: bis zum 30.9., für 2023: bis zum 31.8. des Folgejahres). Es gibt keine Begrenzung für den Abzug der Studienkosten, daher empfiehlt es sich, Belege für die Studienkosten zu sammeln und sie für eine Prüfung durch das Finanzamt bereitzuhalten.

Im Unterschied zu den oben genannten Studierendengruppen werden bei Studierenden im Erststudium (Erstausbildung) die Studienkosten nur im laufenden Kalenderjahr und nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro jährlich berücksichtigt. Dadurch ergibt sich ein Steuervorteil nur bei Einnahmen, die im selben Kalenderjahr deutlich über dem Grundfreibetrag liegen.

Das Finanzamt des Wohnortes nimmt die Steuererklärung entgegen. In Hamburg Gemeldete finden ihr Finanzamt hier, alle anderen hier. Empfehlenswert – und bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften sogar vorgeschrieben – ist das Einreichen der Steuererklärung über das „Online-Finanzamt“ ELSTER, das per Mausklick alle beim Finanzamt schon vorliegenden Daten in die Steuererklärung einfügt.

Beratung zu Steuerfragen bieten insbesondere Lohnsteuerhilfevereine (nur für Studierende ohne Honorare und gewerbliche Einkünfte), der AStA der Universität Hamburg sowie Steuerberater:innen.

 

Erstellt in Zusammenarbeit mit der Beratung zu studentischen Steuerfragen des AStA der Universität Hamburg. Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine Steuerberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr.
Hrsg. Studierendenwerk Hamburg | Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI | Stand: Juni 2022 Grindelallee 9, 20146 Hamburg | Tel. +49 / 40 / 41902 - 155 | E-Mail: besi@stwhh.de

ISIC - Internationaler Studierendenausweis
Der Begleiter durchs Studium

Die International Student Identity Card – kurz ISIC – eröffnet Zugang zu exklusiven Vergünstigungen beim Reisen, Shoppen und Freizeitbeschäftigungen in über 130 Ländern rund um den Globus. Mit der ISIC wird der Studierendenstatus auch im Ausland anerkannt.

Mit der kostenlosen ISIC App mit virtueller ISIC Karte auf dem Smartphone verpasst man kein Angebot in der Nähe und behält durch die Map-Funktion den Überblick, egal wo man ist. D.h. der Studentenstatus kann nun auch ganz bequem auf dem Smartphone nachgewiesen werden.

Die ISIC kann man online beantragen. Benötigt wird ein Lichtbildausweis, ein aktueller Immatrikulationsnachweis und ein farbiges Passfoto. Die virtuelle ISIC kostet 15,00 Euro und ist ein Jahr ab Ausstellung gültig. Die ISIC Plastikkarte gibt es für 3 Euro Aufpreis und wird dir nach Prüfung des Antrags per Post zugestellt.

Rundfunkbeitrag
Weniger oder gar keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Pro Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 € zu zahlen, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind.

Auch für Zimmer in Studierendenwohnanlagen, die von einem allgemein zugänglichen Flur abgehen (egal ob mit eigenem Bad oder Küche), ist der Beitrag fällig. Wenn in der Studierendenwohnanlage mehrere Zimmer wie eine Wohnung gestaltet sind und man wie in einer WG wohnt, muss nur eine Person pro WG den Beitrag zahlen. Das gilt allerdings nur, wenn die WG durch eine Wohnungstür vom allgemein zugänglichen Flur oder Treppenhaus abgetrennt ist und nur die Bewohner der WG einen Schlüssel dafür haben.

WGs, nichteheliche Lebensgemeinschaften und Familien zahlen nur einen Beitrag. BAföG-EmpfängerInnen, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich auf Antrag von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Ebenfalls können Studierende mit bestimmten Behinderungen bzw. als Empfänger bestimmter staatlicher Sozialleistungen die Befreiung bzw. Ermäßigung beantragen.

Studierende, deren Einnahmen nicht über dem sozialrechtlichen Existenzminimum liegen und die nicht auf Vermögen zurückgreifen können, haben laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.01.2022 - 1 BvR 1089/18 auch ohne Ablehnungsbescheid eines Sozialleistungsträgers (z. B. BAföG-Amt, Jobcenter) die Möglichkeit, mit Vorlage ihrer Einkommensnachweise eine Befreiung als Härtefall zu beantragen. Beratung dazu im BeSI.

Mehr dazu erfährst du hier

Wohnberechtigungsbescheinigung (§ 5-Schein)
Wohnen in öffentlich geförderten Wohnungen

Eine recht günstige Möglichkeit des Wohnens bieten öffentlich geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen). Für die Anmietung benötigst du einen "§ 5-Schein", den du auf Antrag im Bezirksamt gegen eine Gebühr erhältst, wenn dein Jahreseinkommen bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet. Studierende mit dem Aufenthalt nach § 16 Aufenthaltsgesetz sind nicht berechtigt, einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Weitere Informationen bekommst du in deinem Bezirksamt.

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