Die Organe des Studierendenwerks sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Die Vertreterversammlung ist das Organ des Studierendenwerks, das über grundlegende Angelegenheiten, insbesondere die Satzung, beschließt. Der Aufgabenkatalog der Vertreterversammlung umfasst alle zentralen Entscheidungen für das Studierendenwerk, den Erlass von Satzungen und der Beitragsordnung sowie die Bestellung und Entlassung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Sitzungen der Vertreterversammlung sind grundsätzlich hochschulöffentlich.
Der Aufsichtsrat soll mit Personen besetzt sein, die dessen Aufsichtsfunktion in wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten qualifiziert wahrnehmen können. Eine wesentliche Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, auf der Grundlage der von der Vertreterversammlung beschlossenen Strategie über die Umsetzung in den Wirtschaftsplänen zu wachen und auf die Vermeidung von finanziellen Risiken und wirtschaftlichen Fehlentwicklungen zu achten. Die Sitzungen des Aufsichtsrates sind grundsätzlich nicht öffentlich.
Die Geschäftsführung hat eine zentrale Rolle für die Aufgabenerfüllung des Studierendenwerks. Sie ist uneingeschränkt für die Erfüllung der operativen Aufgaben zuständig und verantwortlich und bereitet die strategischen Entscheidungen des Studierendenwerks vor.
Der Vertreterversammlung gehören je eine Vertreterin oder ein Vertreter des Präsidiums und der Studierenden der vom Studierendenwerk betreuten Hochschulen an. Die Vertreterinnen oder Vertreter aus der Universität Hamburg und der Hochschule für Angewandte Wissenschaften haben jeweils zwei Stimmen. Die Amtszeit der Vertretung der Hochschulpräsidien ist mit deren Funktion verknüpft. Die studentischen Vertreterinnen und Vertreter werden vom Studierendenparlament der jeweiligen Hochschule für zwei Jahre gewählt.
Dem Aufsichtsrat gehören sieben von der Vertreterversammlung gewählte Personen an, die auf wirtschaftlichem Gebiet kundig sein sollen. Mindestens zwei der Mitglieder des Aufsichtsrates dürfen dem Studierendenwerk oder einer von ihm betreuten Hochschule nicht angehören. Ein Mitglied wird auf Vorschlag des Personalrats des Studierendenwerks gewählt. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre.
Vertreter:innen der Präsidien
Vertreter:innen der Studierenden
(Stand: Dezember 2023)
(Stand: Dezember 2023)
Deutliche Darstellung der Organstruktur durch Klicken auf das Bild
Gesetz über das Studierendenwerk Hamburg (Studierendenwerksgesetz – StWG)
vom 29. Juni 2005, letzte berücksichtigte Änderung vom 01. Januar 2024 | Download (PDF)
Satzung des Studierendenwerks Hamburg vom 30. November 2023 | Download (PDF)
Geschäftsordnung für die Vertreterversammlung des Studierendenwerks Hamburg
vom 29. Januar 2021 | Download (PDF)